Chiara PIELER / 22. August 2024
© Adobe Stock (zVg WK Burgenland)
Keine offiziellen Verwarnungen
Laut Harald Mittermayer, Jurist und Leiter des KompetenzCenters der Wirtschaftskammer Burgenland, weist die Datenschutzbehörde auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass nur sie befugt ist, Verwarnungen auszusprechen und Geldbußen zu verhängen. Mittermayer erklärt: „Einer selbsternannten ,DSGVO Beschwerdestelle‘ kommen diese Aufgaben jedenfalls nicht zu. Das Gleiche gilt auch für den im Abmahnschreiben erwähnten Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien.“ Die Behörde stellt klar, dass es sich hierbei um eine sogenannte „Awareness Campaign“ des österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation handelt.
Empfehlung: Überprüfung der eigenen Webseite
Mittermayer empfiehlt, Nachrichten ohne konkrete „Verfehlungen“ zu ignorieren. „Da es sich um eine ,Awareness-Kampagne‘ handelt, verfolgen diese vermutlich das Ziel, das eigene Leistungsangebot zu vermarkten.“ Tauchen jedoch konkrete Vorwürfe in einem Schreiben auf, rät Mittermayer, diese wie gewohnt zu überprüfen. Zudem sei es ein guter Anlass, die eigene Webseite zu überprüfen, insbesondere das Impressum, die Datenschutzerklärung und das Cookie-Banner.
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