Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Der Burgenländische Handwerkerbonus kehrt 2024 zurück. Dadurch sollen heimische Betriebe weiter entlastet und Arbeitsplätze gesichert werden.

Saskia KANCZER / 20. März 2024

Landesrat Heinrich Dorner (l.) und Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth (r.) präsentierten in Eisenstadt den Burgenländischen Handwerkerbonus 2024.

Der Burgenländische Handwerkerbonus, der während der Corona-Krise zur Entlastung der Burgenländerinnen und Burgenländer und zur Ankurbelung der Wirtschaft zur Verfügung gestellt wurde, kommt 2024 wieder. Das Förderbudget beträgt 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für Handwerksleistungen, die zwischen 1. April und 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland erbracht werden und kann bis spätestens 10. Jänner 2025 beantragt werden. Landesrat Heinrich Dorner begründete bei der Präsentation die Neuauflage des Handwerkerbonus: Gerade in Zeiten der Zins- und Teuerungskrise wollen wir mit verstärkten Förderanreizen die Burgenländerinnen und Burgenländer finanziell entlasten und private Investitionen in Bau- und Sanierungsmaßnahmen ankurbeln. Mit einer effizienten Maßnahme wie dem Handwerkerbonus soll der burgenländische Arbeitsmarkt in den Bereichen Handwerk, Bau und Gewerbe belebt werden, um tausende Arbeitsplätze zu sichern und den negativen Auswirkungen der Zins- und Teuerungskrise gezielt entgegenzuwirken“.

Ein Ziel der Sonderförderaktion des Landes Burgenland sei, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch Förderungen wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen im Wohnbau zu setzen. Mit der alters- und behindertengerechten Adaptierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen soll ein weiterer Schwerpunkt gesetzt werden.

Was wird gefördert?

· Gefördert werden die Kosten für handwerkliche Arbeitsleistungen ohne Umsatzsteuer (einschließlich Reise-, Planungs- und Beratungskosten), die im Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember durchgeführt werden. Förderbar sind Leistungen wie Dachsanierungen, Spengler- und Blitzschutzarbeiten, Fassadensanierungen, Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten mit wasserdurchlässigen Materialien, Beschattungsmaßnahmen sowie Installationen.

· Bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (thermische Sanierung), beim Einbau einer Rückstauklappe im Kanal, bei Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage sowie von privaten Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude und Maßnahmen der Blackout-Prävention im Hausstromnetz (z.B. Errichtung eines Notstrom-Einspeiseanschlusses, Einbau eines Netztrennschalters oder einer Blackoutbox etc.) wird auch das Material gefördert.

Was wird NICHT gefördert?

Nicht gefördert werden unter anderem Arbeitsleistungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen, Einfriedungen, Pools, etc.), Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.) sowie die Errichtung bzw. Reparatur von Gas- oder Öl-Heizungen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin/ vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden. Förderungsanträge können ab 1. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

· Bei Handwerkerleistungen: 25 Prozent der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), maximal 7.000 Euro.

· Bei der Durchführung von Maßnahmen zur nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs: 25% der Kosten für Arbeit und Material bis maximal 10.000 Euro.

· Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro ohne Umsatzsteuer betragen.

· 75 Prozent der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal je 400 Euro.

· Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht gewährt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderungsanträge sind gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen mittels Onlineformular einzureichen oder an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.

Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Handwerkerbonus gibt es >> hier

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