Bericht

Erste Details zum neuen Pflegegesetz

Der Wunsch pflegebedürftiger Menschen im Burgenland, so lange wie möglich zu Hause alt werden zu können, liege auch dem Gedanken des Zukunftsplans Pflege zugrunde. Im Hinblick auf die sozialrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger wird diesen künftig eine Anstellung ermöglicht. Bedingung ist eine davor zu absolvierende theoretische Heimhilfeausbildung, parallel dazu ist eine praktische Ausbildung bei einer stationären Einrichtung erforderlich. Innerhalb eines Jahres muss über die ganze Ausbildung eine Prüfung abgelegt werden; die Ausbildungskosten werden vom Land getragen. Das präsentierten SP-Sozial-Landesrat Christian Illedits, FP-Klubobmann Géza Molnár und SP-Landtagsabgeordneter Christian Illedits.

Foto: LandesmedienService

Sozial-Landesrat Christian Illedits (m.) informierte gemeinsam mit FP-Klubobmann Géza Molnár (li.) und SP-LAbg. Christian Drobits (re.) über die Eckpfeiler der Neuerungen im Burgenländischen Sozialhilfegesetz

 

Mit der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes soll die rechtliche Grundlage für die weitere Umsetzung des „Zukunftsplans Pflege“ geschaffen werden. Sozial-Landesrat Christian Illedits (SPÖ) informierte gemeinsam mit FP-Klubobmann Géza Molnár und SP-LAbg. Christian Drobits, über die Eckpfeiler der Neuerungen. Die wichtigsten Inhalte betreffen die Anstellung von pflegenden Angehörigen, die Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen und die Neuregelung der Freizeitassistenz. Die Beschlussfassung der Novelle in der Landesregierung ist für 2. Juli vorgesehen, die Beschlussfassung durch den Landtag soll im September erfolgen, das novellierte Gesetz ab 1.10.2019 gelten.
„Die Novelle soll die Grundlage für die Umsetzung des Zukunftsplans Pflege bilden“, erklärte Illedits. „Wir haben uns die Stärkung der Pflege zuhause durch Angehörige, die wir sozialversicherungsrechtlich absichern wollen, die Stärkung der Pflege der Angehörigen selbst und deren Verbleib in den eigenen vier Wänden, so lange dies möglich ist, zum Ziel gesetzt. All das sieht das Pilotprojekt der Anstellung pflegender Angehöriger vor. Wir betreten mit diesem Modell Neuland, deshalb wollen wir auch nach absehbarer Zeit eine Evaluierung vornehmen“, betonte Molnár. Die Novelle sieht explizit eine Evaluierung der das Anstellungsmodell betreffenden Bestimmung durch die Landesregierung bis spätestens 31.3.2022 vor; danach soll über eine allfällige Adaptierung, Verlängerung oder das gänzliche Außerkrafttreten entschieden werden. Die Novelle zum Sozialhilfegesetz zeige den Willen der Regierung, die Schwächsten der Gesellschaft – Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen – besonders zu unterstützen, so Drobits.

Die Anstellung – bei einer im Rahmen der KRAGES noch zu schaffenden gemeinnützigen GmbH – wird ab 1.10.2019 möglich sein und auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit 1.700 Euro netto entlohnt. Illedits: „Es wird drei Anstellungsmodelle für die Pflegestufen 3, 4 und 5 geben, wobei die Pflegestufe das Ausmaß der Anstellung – 20, 30 oder 40 Stunden – bestimmt. Wir wollen mit einer adäquaten Bezahlung mehr Menschen für diesen Beruf begeistern und vielleicht auch dazu motivieren, nach Ende der Pflege des Angehörigen weiter in diesem Bereich tätig zu sein“.

Voraussetzung für eine Anstellung ist ein Verwandtschaftsverhältnis bis zur 2. Parentel – d.h. Ehepartner/in (auch eingetragene Partner/in und Personen, die miteinander in einer Lebensgemeinschaft leben und deren Kinder und Enkelkinder), Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder; auch Wahleltern/-kinder) und Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie (Seitenlinie: Bruder/Schwester, Tante/Onkel, Nichte/Neffe), Verschwägerte in gerader Linie und Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie. Beim Ausfall des Pflegenden etwa durch Krankheit soll es aus einem Pool eine Ersatzpflege geben oder eine vorübergehende Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erfolgen. Die Mehrkosten sollen durch eine Erhöhung der Tagsätze durch das Land abgedeckt werden, verspricht Illedits, der für diese Maßnahme eine Image- und Informationskampagne ankündigte.


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 Antworten