Bericht

Geplante Öffnungen

Nach einigen Wochen des kompletten Lockdowns in Gastronomie und Hotellerie wurden die ersten Lockerungen von der Regierung präsentiert. Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai wieder öffnen, Beherbergunsbetriebe können sich bereits jetzt auf die Öffnung ab 29. Mai vorbereiten.

Foto: Olga Seus

Allgemein gilt:

  •  ein Meter Abstand zu Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Ausnahmen davon gibt es in der Gastronomie.
  • Treffen mit maximal 10 Personen im öffentlichen Raum erlaubt. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
  • Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.

Öffnung sämtlicher Geschäfte ab 1. Mai:

Ab 1. Mai wird (natürlich unter Berücksichtigung der bisher gültigen Feiertagsbestimmungen) das Betreten des Kundenbereichs von sämtlichen Geschäften und von Dienstleistungsunternehmen wieder erlaubt sein. Das umfasst beispielsweise auch: persönliche Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Fußpflege) oder Dienstleistungsbranchen, die mit der Beratung von Kunden verbunden sind (z.B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister etc.).

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Dienstleistungen bleibt für Arbeitnehmer und Kunden weiterhin aufrecht.
  • Die derzeit geltende Beschränkung in Geschäften, wonach pro Kunde mindestens 20 mGesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen müssen, wird auf 10 m2 pro Kunde reduziert.
  • Ein Mindestabstand von einem Meter muss weiter eingehalten werden.

Gastronomie

  • Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai ihre Geschäftslokale wieder für Gäste öffnen.
  • Öffnungszeiten 6.00 bis 23.00 Uhr.
  • Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen minderjährigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen.
  • Die Gäste müssen an einem Tisch Platz nehmen, Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
  • Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
  • Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste müssen am Tisch und im Outdoor-Bereich keinen tragen.
  • Tische sollen in der Regel vorab reserviert werden – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.

Tourismus

  • Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
  • Betriebe können sich ab jetzt auf die Öffnung vorbereiten.
  • Die Regeln für die Beherbergung werden sich an jenen für die Gastronomie orientieren und in den nächsten Tagen abgestimmt.
  • Weitere touristische Betriebe, Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
  • Ausnahme: Tierparks können bereits ab 15. Mai im Outdoor-Bereich öffnen.
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen.
  • Die detaillierten Auflagen befinden sich in Ausarbeitung.

Quelle: Burgenland Tourismus, WK Burgenland


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