Geplante Öffnungen

Allgemein gilt:
- ein Meter Abstand zu Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Ausnahmen davon gibt es in der Gastronomie.
- Treffen mit maximal 10 Personen im öffentlichen Raum erlaubt. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
- Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.
Öffnung sämtlicher Geschäfte ab 1. Mai:
Ab 1. Mai wird (natürlich unter Berücksichtigung der bisher gültigen Feiertagsbestimmungen) das Betreten des Kundenbereichs von sämtlichen Geschäften und von Dienstleistungsunternehmen wieder erlaubt sein. Das umfasst beispielsweise auch: persönliche Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Fußpflege) oder Dienstleistungsbranchen, die mit der Beratung von Kunden verbunden sind (z.B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister etc.).
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Dienstleistungen bleibt für Arbeitnehmer und Kunden weiterhin aufrecht.
- Die derzeit geltende Beschränkung in Geschäften, wonach pro Kunde mindestens 20 m2 Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen müssen, wird auf 10 m2 pro Kunde reduziert.
- Ein Mindestabstand von einem Meter muss weiter eingehalten werden.
Gastronomie
- Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai ihre Geschäftslokale wieder für Gäste öffnen.
- Öffnungszeiten 6.00 bis 23.00 Uhr.
- Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen minderjährigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen.
- Die Gäste müssen an einem Tisch Platz nehmen, Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
- Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
- Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste müssen am Tisch und im Outdoor-Bereich keinen tragen.
- Tische sollen in der Regel vorab reserviert werden – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
Tourismus
- Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
- Betriebe können sich ab jetzt auf die Öffnung vorbereiten.
- Die Regeln für die Beherbergung werden sich an jenen für die Gastronomie orientieren und in den nächsten Tagen abgestimmt.
- Weitere touristische Betriebe, Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
- Ausnahme: Tierparks können bereits ab 15. Mai im Outdoor-Bereich öffnen.
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen.
- Die detaillierten Auflagen befinden sich in Ausarbeitung.
Quelle: Burgenland Tourismus, WK Burgenland
Fahrplan für die nächsten Wochen und Tage