Bericht

Härtefall-Fonds zweiter Teil startet am 20. April

Nicht alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich schwer angeschlagen wurden, konnten in der ersten Phase der Soforthilfe durch die Bundesregierung auf Geld hoffen. Ab nächster Woche (20. April) beginnt die zweite Phase der Fördermittel.

Bis zu 1.000 Euro Schnellhilfe hat ein Teil der Selbständigen in Österreich von der Bundesregierung bisher bekommen. Die Grundvoraussetzungen dafür haben aber nicht alle Unternehmer erfüllt. Das soll nun in einer zweiten Phase nachgebessert werden. Ab 20. April können die Fördermittel mittels Online-Formular auf wko.at/haertefall-fonds beantragt werden.

Anträge für Schnellhilfe aus der ersten Phase sind noch bis einschließlich 17. April 2020 möglich.

Eckdaten für den Härtefall-Fonds in der zweiten Phase:
• Unter wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html finden Sie eine Erstübersicht zur zweiten Phase des Härtefall-Fonds;
• Ab 16. April wird als Orientierungshilfe ein Musterformular mit Informationen zu den für den Antrag benötigten Daten online gestellt;
• Ab 20. April: Start der Einreichmöglichkeit für den Härtefall-Fonds Phase 2;
• Die Antragstellung für den Härtefall-Fonds läuft bis 31. Dezember 2020.
Die wichtigsten Neuerungen:
Für die Gruppe der Antragsberechtigten (Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe z.B. im Gesundheitsbereich) wurden die Kriterien wie folgt ausgeweitet und angepasst:
• Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020, gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen;
• Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen;
• Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet;
• Mehrfachversicherung: in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig;
• Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein;

Der „Verdienstentgang“ (Nettoeinkommensentgang) wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert.


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 Antworten