Hebammenbetreuung künftig auch bei Fehlgeburten

Der Nationalrat hat beschlossen, die Hebammenbetreuung auf Frauen auszuweiten, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Chiara PIELER / 16. Juni 2024

Ab dem 1. September 2024 haben Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf professionelle Unterstützung durch Hebammen. Diese Änderung schließt eine bestehende Lücke in der Gesundheitsversorgung und wurde von allen Fraktionen im Nationalrat einstimmig begrüßt.

Wichtige Unterstützung für betroffene Frauen

Frauen- und Familienministerin Susanne Raab betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme: „Die tragische Erfahrung einer Fehlgeburt reißt Betroffenen den Boden unter den Füßen weg. Es ist wichtig, Menschen in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen.“ Raab hob auch eine Weiterbildungsoffensive für Ärzt*innen und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erhebung von Möglichkeiten für ein Wochengeld hervor.

Parteiübergreifende Zustimmung

Die Initiative wurde von den Abgeordneten Meri Disoski (Grüne) und Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) eingebracht. Disoski erklärt, Schwangerschaftsverlust sei nach wie vor ein Tabuthema: „Betroffene sind körperlich und psychisch enorm belastet und benötigen Unterstützung. Die Verbesserungen sind längst überfällig.“ Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) spricht von einem „ersten großen Schritt in die richtige Richtung.“ Alle Fraktionen stimmten der erweiterten Hebammenbetreuung zu. (Quelle: OTS)

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