Mittagessensförderung im Burgenland

Im Zuge der anhaltenden Teuerungen, die viele Familien finanziell belasten, hat das Burgenland im Schul- und Kindergartenjahr 2023/24 seine Richtlinie zur Mittagessensförderung grundlegend überarbeitet. Diese Anpassungen erwiesen sich als äußerst erfolgreich: Die Anzahl der Anträge für die Förderung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verzehnfacht. Waren es in den vergangenen Jahren rund 60 Anträge pro Semester, wurden im Schuljahr 2023/24 insgesamt 1.522 Anträge gestellt, von denen 1.203 genehmigt wurden.

Chiara PIELER / 30. August 2024

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Familienlandesrätin Daniela Winkler

Treffsichere Entlastung für Familien

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hebt die Bedeutung der Mittagessensförderung hervor: „Die enorme Steigerung der Antragszahlen zeigt, dass unser neues Modell der Mittagessensförderung genau dort ankommt, wo es gebraucht wird. Die Bevölkerung spürt die Teuerung tagtäglich, sei es beim Einkauf, Tanken oder Heizen. Besonders Familien mit schulpflichtigen Kindern sind von den steigenden Kosten betroffen, daher ist es unsere Verantwortung, hier gezielt Entlastung zu schaffen.“

Familienlandesrätin Daniela Winkler ergänzt: „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jedes Kind im Burgenland die Möglichkeit hat, ein warmes Mittagessen zu bekommen und an wichtigen schulischen Aktivitäten wie Schikursen oder Sprachreisen teilzunehmen. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die soziale Entwicklung und die Klassengemeinschaft.“

Start der Antragsstellung für 2024/25

Mit dem kommenden Montag, dem 2. September 2024, beginnt die Antragsphase für die Mittagessensförderung im neuen Schuljahr 2024/25. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Anträge bis spätestens 30. August 2025 einreichen. Die Förderung gilt jeweils für ein Kindergarten- bzw. Schuljahr und wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich, sofern die Gemeinde bereits eine Kostenabrechnung gestellt hat.

Erweiterte Einkommensgrenzen und vereinfachte Abwicklung

Die aktualisierte Richtlinie sieht höhere Einkommensgrenzen für die Förderwürdigkeit vor und erweitert den Förderkreis auf Volksschulen und Mittelschulen. Dies ermöglicht es mehr Familien, von der Unterstützung zu profitieren. Zudem müssen die Erziehungsberechtigten nicht mehr die Vorfinanzierung der Essenskosten übernehmen, was eine zusätzliche Entlastung darstellt.

Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets

Für das Jahr 2024 ist eine Million Euro für die Mittagessensförderung vorgesehen. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Unterstützungspakets für Familien, das auch den Gratiskindergarten, ein erhöhtes Schulstartgeld von 120 Euro für Taferlklassler sowie kostenlose Nachhilfe umfasst. „Es muss außer Frage stehen, jedem Kind die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern“, betonen Landeshauptmann Doskozil und Landesrätin Winkler.

Antragstellungsmöglichkeiten

Die Anträge können ab dem 2. September 2024 auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

  • Über ein Online-Formular auf der Website des Landes Burgenland
  • Per E-Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at,
  • oder postalisch: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt.

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