Chiara PIELER / 14. August 2024
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Vereinfachte Förderabwicklung
Seit der Überarbeitung der Musikschulförderung im Mai 2024 erfolgt die Unterstützung der Eltern direkt über die Reduktion des Musikschulbeitrags. Damit entfällt eine nachträgliche Antragstellung zur Rückerstattung. Die Beantragung der Förderung kann parallel zur Anmeldung an der Musikschule vorgenommen werden, was den Prozess für die Eltern erleichtert.
Erhöhte Einkommensgrenzen
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Anpassung der Einkommensgrenzen. Diese richten sich nun nach dem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen, wodurch es für Eltern einfacher wird, ihre Förderwürdigkeit zu überprüfen. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, was analog zur Mittagessensförderung die Zahl der förderberechtigten Familien erhöht.
Förderstufen und Beitragshöhen
Die Förderung teilt sich in drei Stufen je nach Einkommensklasse:
- Stufe 1: 1.770 Euro bis 4.470 Euro (bis zu 75% des Schulgeldes)
- Stufe 2: 1.950 Euro bis 4.920 Euro (bis zu 50% des Schulgeldes)
- Stufe 3: 2.130 Euro bis 5.370 Euro (bis zu 25% des Schulgeldes)
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Bildungslandesrätin Daniela Winkler betonen die Bedeutung dieser Anpassungen: „Jedes Kind im Burgenland soll die Möglichkeit haben, von der hervorragenden Ausbildung im burgenländischen Musikschulwerk zu profitieren.“
Erfolgreicher Start der neuen Förderung
Bereits seit dem Start der neuen Regelung am 1. Mai 2024 wurden 157 Anträge auf Musikschulförderung eingereicht. Dies zeigt eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren und bestätigt die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen.
Weitere Informationen zur Musikschulförderung sind auf der Website des Landes Burgenland verfügbar oder können direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingeholt werden. Anträge sind bis zum 16. August online möglich.
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