Nicole MÜHL / 28. Juni 2024
© LMS Bgld
Grafik zur Neuaufstellung der Rettungsdienste
Im Burgenland wird das Rettungswesen neu strukturiert, um den steigenden Anforderungen und Einsatzzahlen gerecht zu werden. Im Jahr 2023 verzeichnete das Bundesland 115.000 Rettungseinsätze, eine Zahl, die jährlich wächst. Um die Qualität der medizinischen Notfallversorgung auch zukünftig zu gewährleisten, wurde das Burgenländische Rettungsgesetz überarbeitet und tritt am 1. Juli in Kraft.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Definition der Rettungsdienst-Standorte durch das Land, wodurch eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden soll. Der Rettungsbeitrag, der die Finanzierung der Einsätze durch Land und Gemeinden zu gleichen Teilen abdeckt, wurde zu Jahresbeginn erhöht und im neuen Gesetz neu definiert sowie die Abwicklung vereinfacht.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betonte die Bedeutung der gemeinschaftlichen Verantwortung von Land, Gemeinden und Rettungsorganisationen für die bestmögliche Versorgung im Flächenbundesland. „Unfälle können nicht verhindert werden, aber durch die neuen Maßnahmen bieten wir die beste Versorgung, die möglich ist,“ so Doskozil. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Positionierung eines zusätzlichen Notarzthubschraubers, den Ausbau von Rettungsdienststellen und eine Neuordnung der Notarztdienste in den Bezirken. Das neue Rettungsgesetz trägt den gestiegenen Anforderungen an die Rettungsorganisationen Rechnung.
Die Neuaufstellung des Rettungsdienstes wurde von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil gemeinsam mit der Städtebund-Vorsitzenden Elisabeth Böhm, dem Gemeindevertreterverbands-Präsidenten Erich Trummer, dem Gemeindebund-Präsidenten Leo Radakovits, dem Samariterbund-Burgenland-Präsidenten Johann Grillenberger und Geschäftsführer Gerald Fitz sowie dem Geschäftsführer des Roten Kreuzes Burgenland, Thomas Wallner, vorgestellt.
Überarbeitung des Burgenländischen Rettungsgesetzes: Anpassungen an aktuelle Rahmenbedingungen
Das Burgenländische Rettungsgesetz aus dem Jahr 1995 wurde umfassend überarbeitet und tritt am 1. Juli in Kraft .
Eine wesentliche Änderung ist die Trennung zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Rettungsdienst. Zukünftig werden die Rettungsdienst-Standorte per Verordnung vom Land festgelegt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Region erforderlichen Ressourcen verfügbar sind, um eine rasche und flächendeckende Notfallversorgung zu gewährleisten. Zusätzlich wird der Rettungsbeirat neu aufgestellt.
Überarbeitung des Burgenländischen Rettungsgesetzes: Anpassungen an aktuelle Rahmenbedingungen
Die wichtigste Neuerung betrifft die Aufteilung der Kosten. Bislang wurde der örtliche Rettungsdienst ausschließlich von den Gemeinden finanziert, während das Land für den überörtlichen Rettungsdienst aufkam. Zukünftig wird der Rettungsbeitrag jeweils zur Hälfte vom Land und den Gemeinden übernommen. Dieser Beitrag wurde ab diesem Jahr von 13,51 Euro auf 24,42 Euro pro Einwohner erhöht, was einer Steigerung von 89,9 Prozent entspricht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Neugestaltung ist die Einführung eines jährlichen Vorwegabzugs von Ertragsanteilen durch das Land Burgenland. Diese Mittel werden direkt den Rettungsorganisationen, die einen Vertrag mit dem Land abgeschlossen haben, zur Verfügung gestellt. Diese Vorgehensweise entlastet die Gemeinden und spart Zeit und Ressourcen.
Die über den Rettungsbeitrag gedeckten Kosten für Rettungsdienst und Krankentransport belaufen sich jährlich auf 14,4 Millionen Euro. Diese Summe wird nun zu gleichen Teilen von Land und Gemeinden getragen, was bedeutet, dass jeweils 7,2 Millionen Euro von beiden Seiten beigesteuert werden
Ausbau von Einsatzstellen und Einsatzteams im Burgenland
Die Gemeinden und das Land Burgenland erweisen sich als starke Partner, um die notärztliche und rettungsdienstliche Versorgung weiter zu verbessern. Durch die Erhöhung des Rettungsbeitrags konnten die Rettungsorganisationen ihre Handlungsfähigkeit erhöhen und zusätzliche Angebote schaffen. So wurde der Stützpunkt in Rudersdorf auf einen 24-Stunden-Betrieb ausgeweitet, während in Großpetersdorf und Zurndorf zwei neue Einsatzstellen eröffnet wurden. Zudem wurden zehn zusätzliche Einsatzteams positioniert.
In einem ersten Ausbau wurde die Besetzung der insgesamt 15 Rettungswagen durch den Einsatz von vier hochqualifizierten Notfallsanitätern verbessert. In den kommenden Jahren ist geplant, diese Zahl auf 15 aufzustocken. Insgesamt werden im Jahr 2024 im Burgenland 60 Einsatzteams von 18 Standorten aus im Einsatz sein. Hinzu kommen fünf Notarzteinsatzfahrzeuge. Das Land unterstützt auch bei der Anschaffung der notwendigen medizinischen und technischen Ausrüstung.
Effiziente Neuordnung des Notarztsystems
Ein weiterer Meilenstein in der burgenländischen Notfallversorgung ist die Neuordnung des Notarztsystems, die im Januar 2024 durch einen Regierungsbeschluss auf den Weg gebracht wurde. Ziel dieser Neuordnung ist es, die Organisation der Notarztdienste zu vereinheitlichen und somit effizienter zu gestalten.
Das neue Notarztsystem sieht eine einheitliche Handhabung der Notarztdienste an den Standorten Oberpullendorf, Oberwart und Güssing vor:
- Werktags von 7:30 bis 19:00 Uhr: Die Notarztdienste werden vom jeweiligen Krankenhaus abgedeckt.
- Außerhalb dieser Zeiten (nachts, an Wochenenden und Feiertagen): Freie Ärztinnen und Ärzte, organisiert durch das Rote Kreuz, übernehmen die Notarztdienste.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betont, dass diese effiziente Neuordnung des Notarztsystems durch das Ärztepaket ermöglicht wurde. Durch die Aufstockung der Gehälter für Spitalsärzte konnten zahlreiche Ärzte in den burgenländischen Krankenanstalten eingestellt werden, die nun auch als Notärzte tätig sind. Der Einsatz von freien Ärzten außerhalb des Spitalsbetriebs wird mit 150 Euro pro Stunde vergütet, was einen zusätzlichen Anreiz für niedergelassene Ärzte sowie Spitalsärzte außerhalb ihrer regulären Klinikdienste darstellt.
Die Organisation der Notarztdienste bleibt auf eigenen Wunsch an den Standorten Frauenkirchen und Eisenstadt unverändert. In Frauenkirchen werden die Notarztdienste wie bisher rund um die Uhr durch freie Ärztinnen und Ärzte zu einem Stundensatz von 150 Euro übernommen. In Eisenstadt wird der Notarztdienst weiterhin rund um die Uhr durch das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder abgedeckt.
Notarzthubschrauber für das Nordburgenland
Entscheidend für die optimale, flächendeckende Notarztversorgung im Burgenland sind auch der zusätzliche Hubschrauber C18 und sein bereits im Bau befindlicher Stützpunkt in Frauenkirchen. Innerhalb von drei Monaten wurden bereits 300 Einsätze geflogen.
Insgesamt stehen für den C18, der mit seiner modernen medizinischen Ausstattung auch für dringende Transporte zwischen Spitälern optimal geeignet ist, vier Piloten, neun Flugretter und 25 Notärzte in Bereitschaft.
Gemeinsam mit dem Notarzthubschrauber, der von Oberwart aus das Südburgenland abdeckt, und dem zusätzlichen Hubschrauber-Standort in Wr. Neustadt, von dem aus auch in Zukunft Einsätze ins Mittelburgenland geflogen werden, sind alle Landesteile versorgt.
Das neue Rettungsgesetz im Burgenland ist unter Beteiligung der Rettungsorganisationen und Vertretungen der Gemeinden entwickelt worden. Gerald Fitz, Geschäftsführer des Samariterbundes Burgenland, hob hervor, dass das burgenländische Modell als Vorbild diene und die neuen Strukturen eine hohe Ausbildungs- und Organisationsqualität ermöglichen.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betonte abschließend, dass die Aufstockung des Rettungswesens, zusammen mit Medizinerförderung und Ärztepaket, dazu beitragen soll, dem Trend entgegenzuwirken, dass sich immer mehr Patienten vom niedergelassenen Bereich in den spitalsambulatorischen Bereich verlagern.
Samariterbund-Burgenland-Geschäftsführer Mag. Gerald Fitz, Rotes-Kreuz-Burgenland-Geschäftsführer Dir. Thomas Wallner, MSc, Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil, LAbg. Bgm.in Elisabeth Böhm, Bgm. Erich Trummer, Präsident Gemeindevertreterverband Burgenland und Bgm. Leo Radakovits, Präsident Burgenländischer Gemeindebund bei der Präsentation der Erneuerungen im Rettungswesen
Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil mit den Vertreterinnen und Vertretern von Städtebund, Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Rotem Kreuz und Samariterbund
Schreibe einen Kommentar