Steiermark hebt „Lufthunderter“ auf: Tempo 130 auf A2 und A9

Die steirische Landesregierung hebt das IG-L-Tempolimit auf Teilabschnitten der A2 und A9 auf. Ab dem 18. April 2025 gilt dort wieder Tempo 130. Die Entscheidung basiert auf aktuellen Luftgütemessungen und tritt nach Unterzeichnung der Verordnung durch Landesrat Hannes Amesbauer in Kraft.​

Nicole MATSCH / 14. April 2025

Die steirische Landesregierung schafft mit 18. April 2025 den „Lufthunderter“ auf bestimmten Teilabschnitten der A2 und der A9 ab.

Ab dem 18. April 2025 entfällt das IG-L-Tempolimit auf bestimmten Abschnitten der A2 und A9 in der Steiermark. Landesrat Hannes Amesbauer unterzeichnet die entsprechende Verordnung am 15. April im Auftrag von Landeshauptmann Mario Kunasek. „Mit der Aufhebung des ‚Lufthunderters‘ entlasten wir nun täglich tausende Pendler auf den Teilstrecken der A 2 und A 9″, so Kunasek.

Die Maßnahme folge auf eine Überprüfung der Luftgütedaten, die überwiegend die Einhaltung der Grenzwerte seit 2020 bestätige.

Verordnung zur Aufhebung des Tempolimits

Die Aufhebung betrifft die auf Basis des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) eingeführten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Teilstrecken der A2 und A9. Die Verordnung wird am Dienstag, den 15. April, von Landesrat Hannes Amesbauer unterzeichnet und tritt am Freitag, den 18. April, in Kraft. „Bei vielen Steirerinnen und Steirern war die Akzeptanz für den sogenannten ‚Lufthunderter‘ schlichtweg nicht mehr gegeben“, erklärt Landesrat Hannes Amesbauer.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Graz Ost und Graz West bleibt aufgrund einer separaten Verordnung jedoch bestehen.

Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität

Trotz der Aufhebung des Tempolimits plant die steirische Landesregierung, die Luftqualität weiterhin zu überwachen. Ab Juli 2025 werden zwei neue Luftgütemessstationen an belasteten Abschnitten der A2 und A9 in Betrieb genommen. Diese Stationen sollen ein Jahr lang Daten zu Feinstaub (PM10, PM2.5) und Stickstoffdioxid (NO2) erfassen. Eine erste fachliche Beurteilung der Luftqualität sei für den Spätsommer 2026 vorgesehen.

Ausblick auf EU-Luftqualitätsrichtlinie ab 2030

Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, in der ab 2030 strengere Grenzwerte vorgesehen sind, wird separat behandelt. Die Landesregierung plant, in Abstimmung mit dem Bundesministerium bis Dezember 2028 Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu entwickeln. Diese sollen sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte erreicht werden können. ​„Maßnahmen für die Erreichung der ab 2030 gültigen Grenzwerte werden weiterhin genauestens im Blick behalten“, versichert Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.

Kritik von Umweltorganisationen

Umweltorganisationen und Oppositionsparteien äußern hingegen Kritik an der Aufhebung des Tempolimits. Sie befürchten dadurch eine Verschlechterung der Luftqualität und sehen die Maßnahme als Rückschritt für den Umweltschutz. Die Landesregierung betont jedoch, dass die Entscheidung auf aktuellen Messdaten basiere und die Luftqualität weiterhin überwacht werde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert