Bericht

AK: Flug gestrichen – Recht auf Geld zurück

Gutscheine oder Umbuchungen: Derzeit bieten Fluglinien ihren Kunden dies bei Streichung des Fluges an. Doch Reisende haben ein Recht auf Geld zurück. „Storniert eine Fluglinie den Flug, dann haben Konsumenten das Recht, den Ticketpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben rückerstattet zu bekommen“, informiert AK-Konsumentenschützer Christian Koisser und erneuert die Forderung der Arbeiterkammer Burgenland nach einer Insolvenzabsicherung für Airlines – so wie dies für Pauschalreisen bereits der Fall ist.

Grafik: AK Bgld

Arbeiterkammer Burgenland .- In der AK Konsumentenberatung laufen derzeit die Telefone heiß. Immer mehr Fluglinien stornieren aufgrund der Coronakrise Flüge. Doch statt Geld bieten die Fluglinien den Konsumenten Gutscheine oder eine Umbuchung an. „Damit müssen sich Konsumenten nicht zufriedengeben. Storniert eine Fluglinie den Flug, dann haben Konsumenten das Recht, den Ticketpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben rückerstattet zu bekommen“, versichert AK-Konsumentenschützer Christian Koisser.
Konsumenten können das Angebot für einen Gutschein oder eine Umbuchung annehmen. Koisser: „Aber wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte dies ohne Probleme auch rückerstattet bekommen.“
Gutscheine weisen im Vergleich zur Rückerstattung gravierende Nachteile auf: Sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, so bekommt der Kunde selbst im besten Fall nur eine geringe Insolvenzquote zurück. „Wenn schon Gutscheine, dann müssten diese wenigstens zeitlich unbefristet und übertragbar sein“, so der Konsumentenschutz-Experte.
Die AK fordert schon seit langem eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien, da immer wieder in solchen Fällen Konsumenten auf Grund der geleisteten Vorauszahlung auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei Reiseveranstaltern, die gesetzlich zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet sind.

Bei Problemen und Fragen: Die Experten der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Seite (02682/740).

 


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