Bericht

Leistbarer Sonnenstrom

Angesichts der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts ist uns unsere Abhängigkeit vom russischen Gas schmerzhaft bewusst geworden. Ein Wechsel auf alternative Energieformen ist das Gebot der Stunde.

Foto: Shutterstock / Fit Ztudio

Statt Gasheizungen sind beispielsweise Wärmepumpen ein angestrebtes Ziel. Der Strom kommt am besten von der PV-Anlage vom Dach. Doch nicht jeder Haushalt hat jetzt so schnell das Kapital, um in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Es gibt aber Möglichkeiten, dennoch an Sonnenstrom zu kommen.

 

Leasing-Modelle

Richtig gehört: Leasing! Was beim Fahrzeug funktioniert, geht auch auf dem Dach. Hierbei wird die Photovoltaik-Anlage von einer Firma errichtet, kann vom Kunden gegen ein monatliches Entgelt genutzt werden und geht nach einer mehrjährigen Laufzeit des Leasing-Vertrages schließlich in Kundenbesitz über.

Die Energie Burgenland – nun auf „Burgenland Energie“ umbenannt – beispielsweise bietet je nach gewünschter Größe „SonnenMax“ oder „SonnenMarie“ an. Das bedeutet, das Unternehmen installiert die Anlage. Wird bei der Installation mitgezahlt, sinkt der monatliche Tarif. Für die Errichtungssumme wird in der Regel eine Bundesförderung gewährt. Nach zehn Jahren gehört nach einer Endablöse die Anlage dem Kunden.

Die Energie-Kompass GmbH von Andreas Schneemann wiederum bietet ein flexibles Leasing-Modell an. Hier wird die Anlage komplett auf Firmenkosten errichtet und am Ende jeden Jahres wird errechnet, wie viel durch Stromeinsparung und Netzeinspeisung im Vergleich zum öffentlichen Strom eingespart wurde. Diese Einsparung geht als Leasingbetrag an die Firma. Somit wird bei einem höheren Verbrauch und damit verbunden einer höheren Einsparung das Leasing schneller abbezahlt. Der Kunde zahlt keinen höheren Stromrechnungsbetrag als ohne Umstellung. Nach spätestens 12,5 Jahren endet das Leasing; ist noch ein Restbetrag übrig, muss diese Differenz nachbezahlt werden.

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Wer selbst keine eigene Anlage errichtet, kann Teil einer sogenannten „Erneuerbaren Energiegemeinschaft“ werden. Durch eine Gesetzesänderung im Juni 2021 wurde die Grundlage für solche Gemeinschaften geschaffen. Innerhalb dieser können Privatpersonen ihre durch PV-Anlagen gewonnene Energie direkt verkaufen. Der Austausch erfolgt über das öffentliche Netz. Vorteil einer solchen Gemeinschaft ist, dass, auch wenn man selbst nicht genug Dachfläche oder keine günstigen Bedingungen für eine eigene PV-Anlage hat, man sich an einer beteiligen kann und damit neben „grünem“ durchaus auch günstigeren Strom erhält. Der Vorteil für die Anbietenden innerhalb einer solchen Gemeinschaft besteht darin, dass überschüssiger Strom zu einem besseren Preis als an den Netzbetreiber verkauft werden kann und eine Anlage sich schneller rechnet. „Ein großer Gesamtnachteil für alle Beteiligten ist, dass innerhalb des Systems keine Speicherung vorgesehen ist. Nur während Strom tatsächlich erzeugt wird, kann er über die Gemeinschaft abgerechnet werden. Also liefert z.B. die Anlage mittags Überschuss und benötigt der Nachbar mittags (etwa für ein Haushaltsgerät) Strom, wird dieser abgerechnet. Braucht der Nachbar allerdings abends bzw. zu einer Zeit Strom, zu der die Anlage nicht liefert, muss er diesen ganz normal vom öffentlichen Netz beziehen, selbst wenn es zu einer anderen Zeit einen ungenutzten Überschuss gab“, erklärt Anton Schuller von den Stadtwerken Hartberg, der selbst Teil der ersten erneuerbaren Energiegemeinschaft in Hartberg ist. Auch Andreas Schneemann drängt zur Optimierung: „Wir brauchen mehr Flexibilität in den Speichersystemen, sonst haben solche Gemeinschaften keine breite Basis für die Zukunft.“

Bürgerbeteiligungsmodelle

Da bei den Leasing-Modellen eine Verzinsung von etwa zwei bis drei Prozent eingerechnet ist, kann es für Private durchaus lohnend sein, sich bei der Finanzierung einer PV-Anlage nach dem Leasing-Modell zu beteiligen. Solche Modelle werden häufig bei gemeindeeigenen PV-Anlagen eingesetzt. Vor Aufstellung gibt es eine Ausschreibung, bei der sich die Bürger beteiligen können und entweder mit einer fixen oder auch einer flexiblen Laufzeit ihren Betrag rückerstattet bekommen, zuzüglich der Zinsen. Nach Ende der Laufzeit geht die Anlage dann in Gemeindeeigentum über.

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass das Problem der Speicherung jede PV-Anlage betrifft. „Im Endeffekt werden nur 30 Prozent des Gesamtstromverbrauches über eine Photovoltaikanlage abgedeckt“, erklärt Csukker-Schwarzbauer von Burgenland Energie, „was damit zusammenhängt, dass man eben nicht jede benötigte Stromleistung in die produktiven Stunden einer Anlage legen kann.“ Natürlich kann man versuchen, Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine oder Staubsauger mittags zu benutzen. Aber andere Dinge wie Kühlschränke, die über Nacht laufen, Licht, das abends und morgens angemacht wird, Kaffeemaschinen, die früh am Morgen laufen und viele andere Stromabnehmer im Haushalt, die nicht zur Produktionszeit einer PV-Anlage passen, sorgen dafür, dass eine PV-Anlage nicht jeden benötigten Strom abdecken kann bzw. auch nicht zu 100 Prozent genutzt werden kann.


Vor- und Nachteile des Leasings kurz zusammengefasst

Von Vorteil ist, dass die Anlage installiert wird und man sich auch bei einem kleinen Budget eine Anlage leisten kann, da nicht auf einmal der Gesamtbetrag gezahlt werden muss. Zusätzlich helfen die meisten Anbieter bei Förderanträgen, die die Gesamtsumme noch einmal reduzieren.

Dazu muss aber gesagt werden, dass durch ein Leasing natürlich die gesamte zu zahlende Summe durch die Verzinsung, die aufgerechnet wird, steigt. Viele Verträge sind zudem beim monatlichen Vertrag marktangepasst, sprich bei steigender Inflation steigt der Betrag mit. Zusätzlich müssen die Wartung bzw. die Kosten von Wartung und Instandhaltung bei den meisten Leasing-Angeboten selbst übernommen werden. Grundsätzlich sollte man aufgrund der schlechten Speichermöglichkeit darauf achten, keine zu große Anlage zu nehmen, von daher ist es wichtig, vor Anschaffung und Installation erst einmal sehr genau zu ermitteln, wie hoch der tatsächliche Bedarf ist, um die Größe daran zu orientieren.


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