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Schweine-Vollspalten für Neu- und Umbauten werden 2023 erlaubt bleiben

Der Vollspaltenboden 2.0 bringt einen neuen Mindestabstand für Neu- und Umbauten. Hier wird auf einem Drittel der Bodenfläche eine Reduktion der Spalten auf die Hälfte vorgesehen. Somit soll eine "Liegefläche" generiert werden. Trotz dieser "Neuerung" wird das Tierwohl auch zukünftig nicht garantiert.

(c) pixabay.com

Die Tiere sind in den Stallungen dicht beieinander, es gibt kaum Platz.

 

Noch immer sieht es in den österreichischen Schweineställen wie folgt aus: Schweine stehen auf scharfkantigen Betonspalten, dicht zusammengedrängt. Das der Paragraf 18 (2a) im Tierschutzgesetz sieht vor dass die Haltung von Schweinen „in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ verboten ist. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Drittel der Bucht nur noch die Hälfte der Spalten aufweist. Ein solcher Bereich mit halber Spaltendichte soll folglich als Liegebereich dienen. Die Erhöhung des Platzangebots für Schweine, damit der Liegebereich von allen Tieren gleichzeitig genutzt werden kann, fehlt jedoch. Es werden lediglich 20 Prozent mehr Platz angeboten. Das entspricht in etwa einer A4-Seite pro ausgewachsenem Schwein. „Die Tiere leben weiterhin auf Vollspaltenböden, ohne spürbare Verbesserung. Ein Vollspaltenboden 2.0 also“, schreibt der Verein gegen Tierfabriken (VGT) in einer Presseaussendung. Erst frühestens 2029 wird die Haltungsform im Neubau verboten. In Kombination mit 23 weiteren Jahren Bestandsschutz wird der letzte Betrieb mit Vollspaltenboden wohl erst im Jahr 2053 schließen müssen.

VGT-Obmann Martin Balluch verurteilt die „Neuerungen: „Leider ist der Regierungsspin in dieser Sache auch bis zu kritischen Medien durchgedrungen. Man spricht vom Ende des Vollspaltenbodens für Neu- und Umbauten ab 2023. Das ist aber nicht der Fall. Der Erfolg der neuen Regelung, die der VGT erkämpft hat, war vielmehr, diesen Vollspaltenboden 2.0 als Alternative zum konventionellen Vollspaltenboden zu verhindern. Deshalb haben Neu- und Umbauten mit dem neuen Vollspaltenboden 2.0 ein Ablaufdatum von 23 Jahren. Wie das Ende des Vollspaltenbodens, das ab 2040 für alle anderen Betriebe in Kraft treten wird, wirklich aussieht, wird bis 2029 noch erarbeitet. Da liegt noch einiges vor uns, um den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung wirklich abzuschaffen.“


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