Bericht

Unsichere Zukunft für Nachtgastronomie

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Nachtgastronomie, also all jene Betriebe wie Clubs, Bars, Diskotheken etc., deren Betriebsstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen, mit voller Wucht. Nicht zu vergessen sind die bereits erlittenen finanziellen Einbußen der vergangenen Monate seit 1. November 2019 aufgrund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes.

©danberg&danberg

Die Nachtgastronomie befürchtet eine gewaltige Pleitewelle und fordert Unterstützung der Bundesregierung.

„Die Nachtgastronomie wurde als erste Gastro-Sparte geschlossen und wird aller Voraussicht nach als letzte wieder aufsperren dürfen“, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachgastronomen. Und weiter: „Vergleicht man dies mit den Informationen der Bundesregierung hinsichtlich der Öffnungen von Theatern und Kinos, werden wir bis September nicht öffnen dürfen. Das bedeutet einen wirtschaftlichen Totalausfall von sechs Monaten. Welche Branche übersteht dies ohne staatlicher Wirtschaftshilfe?“

Mit 28. April 2020 will die österreichische Bundesregierung die Richtlinien zur schrittweisen Öffnung der Gastronomie bekanntgeben. Zu hoffen ist in diesem Zusammenhang, dass die Nachtgastronomie hierbei einen Fahrplan mit staatlicher Wirtschaftshilfe erhält.

Es gilt auch, die Nachtgastronomie differenziert zu sehen: „So könnten kleine Bars unter Einhaltung von Auflagen und Richtlinien den Betrieb bis 23 Uhr aufnehmen, wobei dies bei Clubs und Diskotheken ein betriebswirtschaftlicher Totalschaden wäre, liegt doch die Hauptbetriebszeit zwischen 22 und 6 Uhr“, so Stefan Ratzenberger. Und weiter: „Grundsätzlich gilt abzuwägen zwischen dem – mit höchster Priorität zu behandelnden – Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter, der betriebswirtschaftlichen Folgen und der Eigenverantwortung der Gäste.“

Schnelle Finanzspritze – partielle Umsatzverlusterstattung ab März 2020

Um die dringend benötigte Liquidität schnell herzustellen und somit eine Vielzahl von Insolvenzen in den Sommermonaten zu vermeiden, fordert die österreichische Nachtgastronomie als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine unbürokratische Entschädigung. Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden.

Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Wiedereröffnung

Zudem fordert die österreichische Nachtgastronomie die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung. Auch so könnten erlittene Umsatzausfälle etwas kompensiert und die Tilgung der aufgenommenen Kredite ermöglicht werden.


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