Bericht

Burgenland setzt Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen 

Das Burgenland reagiert auf die momentane Corona-Politik des Bundes. Verkehrsbeschränkte aber nicht an Corona erkrankte Landesbedienstete und Mitarbeiter*innen landesnaher Betriebe, wie Spitäler und Pflegeheime sowie Landeslehrer*innen dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst versehen.

(c) Pixabay.com / Gerd Altmann

 

Nach neuen Vorgaben des Bundes fällt am 1. August nun die Quarantäne-Regelung. Mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiter*innen können dann theoretisch arbeiten gehen. Das soll auch für sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Altenwohn- und Pflegeheime sowie Behinderten- und Kinderbetreuungseinrichtungen gelten. Das Land Burgenland hält das Ende der Quarantäneregelung jedoch für bedenklich. Die Bundesregierung habe aus den bisherigen Fehlern nichts gelernt, bekräftigt Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil. „Zu viele Fragen und Details sind offen geblieben, zum Beispiel was den Schutz besonders gefährdeter Gruppen betrifft oder wie das Arbeiten von infizierten Menschen in sensiblen Bereichen wirklich funktionieren soll“, so Doskozil. Es komme zu extremer Verunsicherung und werde zu großen Problemen führen, für die es einen eigenständigen Lösungsweg geben müsse. Die parteipolitisch motivierte Vorbereitung sei kontraproduktiv und nicht im Sinne der Bevölkerung. Ein Entwurf der geplanten Verordnungen sei zunächst nur ÖVP-geführten Bundesländern präsentiert worden.

Das Burgenland wird nun dort, wo es die Möglichkeit gibt, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen per Erlass vorschreiben. Verkehrsbeschränkte aber nicht erkrankte Landesbedienstete und Mitarbeiter*innen landesnaher Betriebe sowie Landeslehrer*innen dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst verrichten. Homeoffice ist möglich. Ein entsprechender Erlass tritt mit heute, Montag den 1. August 2022, in Kraft. Allen Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Trägern von Altenwohn- und Pflegeheimen, Seniorentageszentren, Behinderteneinrichtungen und der mobilen Pflege und Betreuung wird dringend empfohlen, eine gleichartige Regelung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen.

Für das Land als Arbeitgeber bzw. Betreiber von Einrichtungen im vulnerablen Bereich ist es wichtig, besondere Maßnahmen zu setzen. Gemeinde, Verbände und Unternehmen werde daher dringend geraten, eine gleichartige Regelung aufzugreifen. Auf den Einsatz von nachweislich SARS-CoV-2 infizierten Mitarbeiter*innen soll eindringlich verzichtet werden. Aufrecht bleiben die Regelungen der 4. Burgenländischen COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung, die unter anderem eine Test- und Maskenpflicht für Spitäler vorsieht. Der Bund habe seine Maßnahmen nicht zu Ende gedacht und lasse die Länder, aber auch die Wirtschaft, den Sozialbereich und viele andere Sektoren mit den Folgen im Stich, bedauert Doskozil. „Ein stufenweiser Strategiewechsel wäre für mich hingegen durchaus vertretbar und sinnvoll gewesen: Zuerst breit über neue, wirkungsvolle Medikamente informieren, parallel dazu eine weitere Impf-Offensive in Angriff nehmen, dann vorsichtig weg von der Quarantäne hin zu Verkehrsbeschränkungen.“

 

Quelle: Landesmedienservice Burgenland

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