Reportage

Handwerkerbonus wird erweitert

Aufgrund der Corona-Krise und der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft wird der Burgenländische Handwerkerbonus ausgeweitet. Die wesentlichsten Neuerungen: Der Fördergegenstand wird auf eine breitere Basis gestellt und die Förderbeträge werden verdoppelt. Zudem können in Zukunft auch mehrere Anträge pro Wohneinheit gestellt werden. Und: Der Fördertopf wird um eine Million Euro aufgestockt und beträgt im Jahr 2020 drei Millionen Euro. Für das Jahr 2021 sind zwei Millionen Euro budgetiert.

Foto: shutterstock | bogdanhoda

Die kleinen und mittleren Betriebe sind aufgrund fehlender Aufträge besonders von den Folgen der Corona-Krise betroffen. Mit der Anhebung des Handwerkerbonus will das Land Burgenland heimische Betriebe unterstützen und für Beschäftigung sorgen. Zugleich sollen Burgenländer, die Sanierungsmaßnahmen an ihrem Eigenheim vornehmen, finanziell entlastet werden.
Der neu aufgelegte Burgenländische Handwerkerbonus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Im Unterschied zu früheren Modellen gilt der Bonus nicht nur im Winter, sondern steht Unternehmen ganzjährig zur Verfügung. Die neue Landesregierung hat den Handwerkerbonus sogar bis zum Ende der Legislaturperiode in ihrem Regierungsprogramm festgeschrieben.
Die geänderte Richtlinie beim Handwerkerbonus, die jetzt umgesetzt wird, gilt mit 1. Juni 2020 und läuft bis Ende des Jahres. Förderungsfähig sind auch weiterhin ausschließlich Arbeiten, die von Handwerkern und befugten Gewerbebetrieben mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden.

Was ändert sich mit 1. Juni 2020?

•        Der Fördergegenstand des Handwerkerbonus wird auf alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf Grundstücken mit bestehenden privaten Wohngebäuden, deren Baubewilligung (aus einem abgeschlossenen Bauverfahren) zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens fünf Jahre zurückliegt, erweitert (bisher 10 Jahre).
•        Ergänzend werden zukünftig auch Arbeiten an baulichen Außenanlagen (z.B: Einfriedungen, Terrassen mit Überdachung, sonstige bauliche Maßnahmen zur Beschattung) und bestimmte Installationen wie Regenwassernutzungsanlagen gefördert. (bisher förderbar waren Sanierungsarbeiten am Gebäude selbst)
•        Zusätzlich zu den bisher förderbaren Arbeitskosten werden nun ergänzend auch Materialkosten ersetzt. Die bewährte Förderquote von maximal 25% des Rechnungsbetrages bleibt gleich!
•        Die bisherigen Förderhöchstbeträge werden bei Sanierungsarbeiten von 5.000 auf 10.000 Euro, bei energieeffizienten Maßnahmen von 7.000 auf 14.000 Euro erhöht.
•        Es sind nunmehr mehrere Antragstellungen pro Wohneinheit möglich – mit einer Deckelung von 10.000 bzw. 14.000. Euro.
•        Die geänderten Richtlinien treten mit 1. Juni 2020 in Kraft.
•        Sanierungsarbeiten, die zwischen 1. Jänner und 31. Mai 2020 durchgeführt und noch nicht bei der Burgenländischen Wohnbauförderung eingereicht wurden, können nach den neuen Bestimmungen gefördert werden.
•        Zusätzlich können für bereits eingereichte Projekte die Materialkosten geltend gemacht werden.


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