Bericht

Heiße Debatten um neues Naturschutzgesetz

Nach dem Bau- und dem Sozialhilfegesetz soll auch das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz novelliert werden. Unter dem Motto „kurze Wege, rasche Entscheidungen“ sollen das Gesetz entbürokratisiert und Naturschutzverfahren verkürzt und vereinfacht werden. Heftige Kritik am neuen Gesetz kommt von den Grünen. Sie orten massive Rückschritte beim Naturschutz.

Foto: Peter Sitar

Rund um das geplante Naturschutzgesetz ist eine heftige Debatte zwischen Landesregierung und Grünen entfacht

 

„Naturschutz funktioniert nur dann, wenn er von allen mitgetragen wird“, nannte Naturschutz-Landesrätin Astrid Eisenkopf die wichtigste Prämisse für die Neugestaltung des Naturschutzgesetzes. „Mir war von Anfang an wichtig, dass der Naturschutz im Burgenland ein hohes Maß an Akzeptanz hat und es ein gutes Miteinander zwischen Naturschutz, der Bevölkerung und anderen Akteuren gibt. Wir haben uns deshalb im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive dafür entschieden, auch das Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz zu novellieren. Das Ziel war einerseits, zu entbürokratisieren, andererseits, leichtere und schnellere Entscheidungswege zu schaffen“. Mit einbezogen worden seien bei der Ausarbeitung auch andere Gesetze, wie etwa das kürzlich im Landtag beschlossene Baugesetz, und es habe einen Beteiligungsprozess unter Einbindung von BürgerInnen, der Gemeindevertreterverbände, der Sachverständigen, des Umweltanwalts und von VertreterInnen aller Interessensgruppen gegeben.

Ganz anders sehen das die Grünen. Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller übt scharfe Kritik: „Schnell und einfach soll alles sein, genau so funktioniert aber Naturschutz nicht. Die Natur ist nicht schnell und einfach, sondern das genaue Gegenteil“, kritisiert Wolfgang Spitzmüller. Ein großes Problem sei dabei auch, dass die Kompetenzen zu den Bezirkshauptmannschaften wandern und zwar auch jene für NATURA2000-Gebiete. Das sei vor allem deshalb schlecht, weil den Bezirkshauptmannschaften das notwendige Personal und geeignete Fachleute fehlen.

Das neue Gesetz soll am 5. Juni vom Landtag beschlossen und mit 1. Juli 2019 in Kraft treten.


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