AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese AGB gelten für Werbeeinschaltungen, die beim Unternehmen prima! Magazin e.U. in Auftrag gegeben werden. Das betrifft die Veröffentlichung von Anzeigen, die Verbreitung von Beilagen, Online-Werbung, Social Media oder sonstige Werbung über elektronische Medien, sonstige Werbeformen und Medialeistungen.
Durch die Erteilung eines Werbeauftrages akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der jeweils gültigen Preisliste. Außerdem nimmt der Auftraggeber die vom prima! Magazin e.U. vorgegebenen Compliance Richtlinien zur Kenntnis.

WERBEAUFTRÄGE

Der Auftraggeber bekommt nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch das Medienunternehmen prima! Magazin e.U. zeitgerecht eine Abzug zur Druckfreigabe. Dieser ist bis zum vom Medienunternehmen angegebenem Datum für den Druck freizugeben bzw. sind die Korrekturen zu übermitteln. Ansonsten ist der Werbeauftrag laut Auftragsbestätigung verbindlich.

Der Verlag ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen entweder selbst auszuführen oder sich bei der Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

Das Medienunternehmen schuldet die vom Werbeauftrag laut Auftragsbestätigung umfassten Werbemaßnahmen. Ein bestimmter damit verbundener Erfolg wird vom Verlag nicht geschuldet. Der Verlag schuldet nicht, dass eine bestimmte Zahl an Ad Impressions & Unique Clients, Visits, oder – bei Werbemaßnahmen in Printmedien – eine bestimmte Auflage tatsächlich erzielt wird. Angegebene Reichweiten und/oder Auflagenzahlen und/oder sonstige Mediendaten dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nicht Bestandteil der vom Verlag geschuldeten Leistung. Die Leistung des Printmediums ist in quantitativer Hinsicht als erbracht anzusehen, wenn mindestens 75 % der Auflage ausgeliefert wird.

Vereinbarte Erscheinungs- oder Veröffentlichungstermine sind abhängig von den Mitwirkungspflichten (Datenlieferung, Probeabzüge, Freigabetermine) der Auftraggeber und der Post. Das Medienunternehmen prima! Magazin übermittelt rechtzeitig an die Post die Auslieferungstermine. Für die Dienstleistung der Post übernimmt prima! jedoch keine Haftung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder hält er die Termine nicht ein, haftet der Verlag nicht für die Einhaltung vereinbarter Termine.

ABLEHNUNGS-, RÜCKTRITTS- UND ÄNDERUNGSRECHT DES VERLAGES

Der Verlag behält sich das Recht vor, die Annahme von Werbeaufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen – insbesondere wenn deren Erfüllung für den Verlag unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn der Inhalt des Werbeauftrages gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten oder gegen Redaktions- oder sonstige einschlägige Werberichtlinien des Mediums verstößt. Ein Rücktritt ist für den Verlag auch nach Zustandekommen des Vertrages möglich, wenn dem Verlag die Unzumutbarkeit nicht bekannt war. Der Auftraggeber wird von der Ablehnung verständigt. Dem Auftraggeber erwachsen im Falle einer Ablehnung keine Ansprüche gegen den Verlag. Der Verlag ist außerdem berechtigt, von einem Werbeauftrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Gewährung einer Nachfrist mit von ihm zu erbringenden Leistungen in Verzug ist. Eine Berechtigung für den Rücktritt besteht auch dann, wenn das Medium eingestellt wird.

WERBEMITTEL

Für die Eignung vom Auftraggeber zugestellter Werbemittel und inhaltliche Fehler übernimmt der Verlag keine Haftung. Auch besteht keine Prüf- und/oder Hinweispflicht für diese Werbemittel. Für etwaige Fehler bei der elektronischen Übertragung oder bei einer Konvertierung übernimmt der Verlag keine Haftung. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Werbemitteln übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe. Kosten für Lieferung und die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Werbemitteln trägt der Auftraggeber. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, obliegt die weitere Verwendung dem Verlag.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers hergestellt und geliefert. Der Verlag ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber dem Auftraggeber Probeabzüge vorzulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Probeabzüge innerhalb der gesetzten Frist mit Freigabevermerk zu genehmigen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist kein Widerspruch des Auftraggebers, gilt die Genehmigung des Auftraggebers hinsichtlich des Korrekturabzuges auch ohne Rücksendung des Probeabzuges mit Genehmigungsvermerk als erteilt.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Der Auftraggeber haftet bei festgelegten Dispositionen auch für den richtigen Eingang der Druckunterlagen. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten Werbemittel, Drucksachen oder Warenproben haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag und seinen Mitarbeitern, dass die Anzeige gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber wird den Verlag und seine Mitarbeiter diesbezüglich schad- und klaglos halten.

Der Verlag ist zu einer Prüfung vom Auftraggeber bereitgestellten Werbemittel nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf eine allfällige durch eine Schaltung bewirkte oder drohende Rechtsverletzung hinzuweisen.

Für den Wort- und Bildinhalt der Werbemittel sowie für die Einhaltung der für die beauftragten Werbemaßnahmen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorgaben und Kennzeichnungspflichten – wie beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO – haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch verantwortlich ist für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte der von ihm beauftragten Werbemaßnahmen. Dies gilt auch für Werbemittel, die vom Verlag auf Wunsch des Auftraggebers erstellt oder beigeschafft werden. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die für die Durchführung des Werbeauftrages entweder vom Auftraggeber beigestellten oder vom Verlag über Wunsch des Auftraggebers beschafften oder erstellte Unterlagen, Daten und Werbemittel auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter so- wie auf deren lauterkeitsrechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Die lauterkeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfung von Werbemitteln, die vom Verlag auf Wunsch des Auftraggebers erstellt oder beigeschafft werden, ist nicht Teil des Werbeauftrages. Der Auftraggeber wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit des Inhaltes von Werbemitteln) vollständig schadlos halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert (§ 880a ABGB), dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Verlag ist unbeschadet der Pflicht des Auftraggebers gemäß diesem Vertragspunkt berechtigt, beauftragte Werbemaßnahme entsprechend den medienrechtlichen Vorschriften für entgeltliche Ankündigungen, Empfehlungen und Berichte zu kennzeichnen oder eine unzureichende Kennzeichnung zu adaptieren; dies wird vom Auftragnehmer zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Auftraggeber räumt dem Verlag die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein. Der Verlag darf die Werbemittel ohne räumliche und zeitliche Beschränkung verwenden – auch auf den Social Media Kanälen.

WERBESUJETS UND DIGITALE ZUGÄNGLICHMACHUNG IN ARCHIVEN

Der Auftraggeber garantiert, dass er sich mit allen für die von ihm beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat und die beauftragte Veröffentlichung keine dieser Bestimmungen verletzt. Hingewiesen wird insbesondere auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes: der Auftraggeber garantiert in diesem Zusammenhang, dass er sowohl über die für Printausgabenveröffentlichung als auch über die für dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Hingewiesen wird außerdem auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie auf die besonderen Werbebestimmungen für Arzneimittel und Alkohol, die besonderen Werbebestimmungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz, dem EnergieausweisVorlagegesetz, den berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, sowie auf die Werbeverbote nach Tabakgesetz und Glückspielgesetz sowie nach Tierschutzgesetz. Hinsichtlich der Bewerbung von Preisausschreiben wird auf die Glücksspielabgabepflicht gemäß § 58 Abs. 3 Glücksspielgesetz hingewiesen. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, fehlende Kennzeichnungen im Sinne des § 26 Mediengesetz zu ergänzen und vorhandene Kennzeichnungen nach eigenem Ermessen zu modifizieren, wenn dies angebracht erscheint, um den Vorgaben der zitierten Gesetzesbestimmung zu entsprechen; die Pflicht zur hinreichenden Kennzeichnung und die Haftung für unzureichende Kennzeichnung liegt bei allen vom Auftraggeber beigebrachten Werbemitteln in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Verlag prüft beauftragte Veröffentlichungen nicht individuell auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der Auftraggeber garantiert daher dem Verlag sowie dessen Leuten, alle gesetzlichen Vorgaben des einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die aus einer von ihm beauftragten Veröffentlichung resultieren, und hinsichtlich jeglicher diesbezüglicher zivil-, straf- oder verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

BEIGESTELLTE WERBEMITTEL

Die Werbemittel (Beilagen, Druckunterlagen, Advertorials, Dateien etc.) sind vom Auftraggeber fristgerecht, vollständig und formatgerecht an den Verlag zu übermitteln. Zum definierten Anzeigenschluss oder Annahmeschluss müssen die Werbemittel beim Verlag eingegangen sein. Erfolgt die Lieferung der Werbemittel nicht rechtzeitig, kann eine Schaltung der Werbeanzeige nicht garantiert werden. Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag aufgrund einer verkürzten Kampagnendauer bei einer Online-Schaltung oder verspätetem Beginn des Werbeauftrages, werden ausdrücklich und gänzlich ausgeschlossen, wenn dies auf eine nicht rechtzeitige oder nicht vollständige oder nicht formatgerechte Anlieferung der Werbemittel zurückzuführen ist. Dennoch behält der Verlag in einem derartigen Fall Anspruch auf das gesamte Entgelt. Bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel für die Printausgabe durch den Auftraggeber behält der Verlag das Recht auf Entgeltanspruch – auch wenn die Werbung nicht mehr durch den späten Anlieferungstermin in der geplanten Ausgabe veröffentlicht werden kann.
Bei nicht formatgerecht vom Auftraggeber beigestellten Werbemitteln behält sich der Verlag das Recht vor, diese entsprechend anzupassen und dem Auftraggeber den dabei anfallenden Aufwand zu verrechnen oder aber den Werbeauftrag nicht durchzuführen, bis der Auftraggeber formatgerechte Werbemittel zur Verfügung stellt. Der Anspruch des Verlages auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt davon unberührt.

Die Kosten für Änderungen oder Bearbeitungen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbemittel durch den Verlag, die zur Vornahme der Schaltung erforderlich oder zweckdienlich sind oder vom Auftraggeber gewünscht werden, hat der Auftraggeber zusätzlich zum Entgelt für den Werbeauftrag nach Aufwand zu bezahlen. Der Auftraggeber erklärt, garantiert gegenüber dem Verlag (§ 880a ABGB) und haftet diesem dafür, dass ihm an den dem Verlag zur Verfügung gestellten Werbemitteln und deren Bestandteilen (insbesondere Fotos, Texte, Bilder, Lichtbilder, Lichtbildwerke, grafische und audiovisuelle Elemente, etc.) die alleinigen Urheberrechte zukommen oder er an diesen über die für den Werbeauftrag erforderlichen Werknutzungs- rechte oder Werknutzungsbewilligungen verfügt, und überdies, dass die erforderliche Zustimmung der auf (Lauf-)Bildern gegebenenfalls erkennbar abgebildeten Personen vorliegt, dass deren Bildnisse im Rahmen des Werbeauftrages veröffentlicht werden dürfen. Auch haftet der Auftraggeber dafür, dass weder durch die Nutzung der Werbemittel noch durch das / die Foto(s) / Lichtbild(er) selbst in Rechte Dritter eingegriffen wird.

DATENSCHUTZ

auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
Wir sehen es als selbstverständlich an, die Privatsphäre unserer Kunden zu wahren und daher schenken wir dem Bereich Datenschutz bei personenbezogenen Daten besondere Aufmerksamkeit. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist:

prima! Magazin, Nicole Mühl, MA

Röntgengasse 28/1 . 7400 Oberwart

Telefon 0664-4609220 . redaktion@prima-magazin.at

Automatisierte Datenerhebung / Zugriffsdaten

Beim bloß informatorischen Besuch unserer Webseite, also wenn Sie sich nicht zur Nutzung unserer Services registrieren oder uns sonst Informationen übermitteln, übermittelt Ihr Internetbrowser bzw. Ihr Mobilgerät aus technischen Gründen regelmäßig automatisch nicht-personenbezogene Daten (u.a. Besuchte Website, Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes, Menge der gesendeten Daten in Byte, Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten, Verwendeter Browser, Verwendetes Betriebssystem, Verwendete IP-Adresse, Zugriffsstatus/HTTP- Statuscode), die wir in einer Protokolldatei speichern. Diese Daten werden ausschließlich aus technischen Gründen zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der Webseite zur Verbesserung unseres Angebots gespeichert und ausgewertet, erlauben uns aber keinen Rückschluss auf Ihre Person.

Cookies

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Social-Media-Plugins

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Facebook-Logo oder dem Zusatz „Soziales Plug-in von Facebook“ bzw. „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook Plugins und deren Aussehen findest du hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins  Wenn du eine Seite unseres Webauftritts aufrufst, die ein solches Plugin enthält, stellt dein Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Facebook her. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an deinen Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Facebook die Information, dass dein Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn du kein Facebook-Profil besitzt oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt bist. Diese Information (einschließlich deiner IP-Adresse) wird von deinem Browser direkt an einen Server von Facebook in die USA übermittelt und dort gespeichert. Bist du bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website deinem Facebook Profil unmittelbar zuordnen. Wenn du mit den Plugins interagierst, zum Beispiel den „Gefällt mir“- Button betätigen oder einen Kommentar abgibst, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf deinem Facebook- Profil veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie deine diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz deiner Privatsphäre entnimm bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook:http://www.facebook.com/policy.php  Wenn du nicht möchtest, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar deinem Facebook-Profil zuordnet, musst du dich vor deinem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen. Du kannst das Laden der Facebook Plugins auch mit Add-Ons für deinen Browser komplett verhindern, z.B. mit einem „Ad Blocker“(http://comparitech.net/facebook-tracking).

AddThis Plugins (z.B. „Share“-Button)
Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des Bookmarking-Dienstes AddThis verwendet, der von der AddThis LLC, Inc. 8000 Westpark Drive, Suite 625, McLean, VA 2210, USA („AddThis“) betrieben wird. Die Plugins sind meist mit einem AddThis-Logo beispielsweise in Form eines weißen Pluszeichens auf orangefarbenen Grund gekennzeichnet. Eine Übersicht über die AddThis Plugins und deren Aussehen findest du hier: https://www.addthis.com/get/sharing  Wenn du eine Seite unseres Webauftritts aufrufst, die ein solches Plugin enthält, stellt dein Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von AddThis her. Der Inhalt des Plugins wird von AddThis direkt an deinen Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch die Einbindung erhält AddThis die Information, dass dein Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat und speichert zur Identifikation deines Browsers ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Diese Information (einschließlich deiner IP-Adresse) wird von deinem Browser direkt an einen Server von AddThis in die USA übermittelt und dort gespeichert. AddThis verwendet die Daten zur Erstellung anonymisierter Nutzerprofile, die als Grundlage für eine personalisierte und interessenbezogene Werbeansprache der Besucher von Internetseiten mit AddThis-Plugins dient. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch AddThis entnimm bitte den Datenschutzhinweisen von AddThis: http://www.addthis.com/privacy/privacy-policy Wenn du der Datenerhebung durch AddThis für die Zukunft widersprechen möchten, kannst du ein sogenanntes Opt-Out-Cookie setzen, das du unter folgendem Link herunterladen kannst: http://www.addthis.com/privacy/opt-out Du kannst das Laden der AddThis Plugins auch mit Add-Ons für deinen Browser komplett verhindern, z. B. mit dem Skript-Blocker „NoScript“ (http://noscript.net/).

Umgang mit Kommentaren und Beiträgen

Hinterlassen Sie auf dieser Website einen Beitrag oder Kommentar, wird Ihre IP-Adresse gespeichert. Dies dient der Sicherheit des Websitebetreibers: Verstößt Ihr Text gegen das Recht, möchte er Ihre Identität nachverfolgen können.

Rechte des Nutzers: Auskunft, Berichtigung und Löschung

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an redaktion@prima-magazin.at

Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

Änderungen dieser Datenschutzerklärung

prima! Magazin; Nicole Mühl, MA behält sich das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

DATENVERARBEITUNG ZU MARKETINGZWECKEN

Der Auftraggeber erklärt sich bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten (Firmenbezeichnung, Name, Anschrift, UID-Nummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Berufs- bzw. Branchenzugehörigkeit, Kundenkategorie, Kontaktinformationen von Ansprechpartnern) vom prima! Magazin e.U. zu Zwecken des eigenen Marketings sowie der Weiterentwicklung der Bedarfsanalyse, der Kundenberatung, der Verbesserung von Lösungsvorschlägen sowie für Direktmarketingaktionen erhoben, verarbeitet, in eine Kundendatenbank aufgenommen und auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden; 

Der Auftraggeber erklärt sich bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, dass er zu Werbezwecken durch Zusendung von elektronischer Post, SMS, WhatsApp und/oder durch Anrufe vom Verlag unter Verwendung seiner oben angeführten Kontaktinformationen für Dienstleistungen und Produkte des Verlages (Produkte, Dienstleistungen und Aktionen sowie Werbemöglichkeiten in den Bereichen Printmedien, Onlinemedien und Social Media) kontaktiert wird.


Jede der zuvor angeführten Zustimmungserklärungen kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat keine Auswirkungen auf laufende Vertragsbeziehungen mit den oben angeführten Gesellschaften. Er wirkt, sobald die Widerrufserklärung zugeht und lässt bereits auf Grund der erteilten Zustimmung erfolgte Verarbeitungen unberührt. 

prima! Magazin e.U., Röntgengasse 28/1, 7400 Oberwart, redaktion@prima-magazin.at

STORNO

Stornierungen von Werbeaufträgen sind nur bis zum geltenden Anzeigenschluss möglich und müssen schriftlich erfolgen. 

Erfolgt eine Stornierung nach dem für die betreffende Schaltung maßgeblichen Anzeigenannahmeschluss bis zur Abgabe an die Druckerei, wird ein Betrag in Höhe von 50 % des Entgeltes für den stornierten Werbeauftrag in Rechnung gestellt. Danach ist der volle Betrag zu bezahlen. Beilagen können bis spätestens eine Woche vor Anzeigenschluss storniert werden. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Auftragssumme eingehoben. 

DRUCK UND VERBREITUNG 

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Verpflichtung dar. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird nicht zugesagt.

Der Verlag ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen als „Werbung“ oder „entgeltliche Einschaltung“ zu kennzeichnen.

Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen nur, sofern die ihm überlassenen Werbemittel / Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht und leistet er auch keine Gewähr. Farbabweichungen gegenüber dem Original sind aus drucktechnischen Gründen möglich und können nicht beanstandet werden. 

Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind, ab. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige verändert wird. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch auf eine kostenlose Ersatzanzeige beschränkt bleibt. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes oder Gewährleistung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.

Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 % der Auflage ausgeliefert sind. 

LINKS

Links von und zu der Webseite von prima! Magazin e.U. dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Links auf die Webseite müssen als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme in eigene Frames ist unzulässig. Sofern User Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt prima! Magazin e.U. keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (z.B. gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen.

URHEBERRECHT

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen, etc., der in elektronischer Form vertriebenen Ausgaben des Verlags (ePaper), insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung ist unzulässig und strafbar.

Die Nutzung des ePaper ist ausschließlich zu privaten Zwecken zulässig. Eine Weitergabe der ePaper-Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.

Weitergehende Rechte, z.B. für eine Wiederveröffentlichung können Sie bei der Redaktion des Verlags erwerben.

(Siehe dazu auch „WERBESUJETS UND DIGITALE ZUGÄNGLICHMACHUNG IN ARCHIVEN“) 

COPYRIGHT

An allen abrufbaren Texten, Grafiken, Fotos, Logos/Marken, Design, etc. bestehen Rechte (Urheber-, Markenschutz-, und sonstige Immaterialgüterrechte). Die Verwendung ist daher nur im Rahmen der vertraglichen und/oder gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Die weitere Verbreitung ist grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Rechteinhaber erlaubt. Dies gilt auch für die Übernahme von Beiträgen nach §44 Abs 1 UrhG.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 

Für Mängel, die den Zweck des betreffenden Werbeauftrages nicht wesentlich beeinträchtigen, wird nicht gehaftet und auch keine Gewähr geleistet.
Beanstandungen aller Art sind bei Werbemaßnahmen in Printmedien innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinungsdatum und bei Online-Werbemaßnahmen innerhalb von 10 Tagen nach Kampagnenstart zu erheben.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Verlages ist ausgeschlossen.Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers besteht ausschließlich bei krass grober Fahrlässigkeit; er ist mit dem Auftragswert begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen (insbesondere Mangelfolgeschäden etc.). Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden sind ausgeschlossen.

Soweit prima! Magazin mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist prima! Magazin e.U. für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Sofern prima! Magazin e.U. Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird prima! Magazin den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnung wird – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde- unmittelbar nach dem Erscheinen der Anzeige gelegt und ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% für die erste Mahnung sowie 7% für die zweite Mahnung als vereinbart. Ebenso werden Einziehungskosten berechnet.

Der Verlag behält sich das Recht vor, eingegangene Zahlungen zuerst auf eventuell entstandene Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verlag über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Einlösung des Schecks gutgebucht wurde.

Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen vom Ausgleich offen stehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.

TARIFE

Zusätzlich zum vereinbarten Preis werden 5 % amtliche Werbeabgabe und 20 % Mehrwertsteuer verrechnet. Alle Preisangaben erfolgen in Euro. Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 % der Auflage ausgeliefert sind.

Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifs oder nach Vereinbarung.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsort ist Sitz des Verlages. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. 

COMPLIANCE RICHTLINIEN

REDAKTIONSSTATUTEN gemäß § 5 MedienG

Die Mitarbeiter*innen von prima! Magazin e.U. sind sich dessen bewusst, dass sie wesentlich zur Meinungsbildung und Information der Öffentlichkeit beitragen. Richtlinien zur Sicherung der Qualität im Journalismus sind daher unerlässlich und verpflichtend. prima! ist unabhängiges Magazin, das frei von Einflüssen politischer Parteien und Interessensgruppen ist.

Die Gestaltung des redaktionellen Teiles liegt  im Verantwortungsbereich der Herausgeberin und Redaktionsleiterin.

Für die Genauigkeit in den Recherchen und die Einhaltung der journalistischen Qualitätskriterien zeichnen die Redakteurinnen und Redakteure ebenso verantwortlich.

Die Mitarbeiter*innen von prima! unterliegen dem Österreichischen Presserat und bekennen sich zu einem unabhängigen und kritischen Journalismus.

Die Berichterstattung ist unparteiisch, unvoreingenommen und ausgewogen.

prima! betrachtet es als journalistische Pflicht, die Leser*innen objektiv und so vollständig wie möglich über alle Ereignisse, die von allgemeinem Interesse sind, zu informieren. 

Das Magazin sieht es aber auch als sein Recht an, Stellung zu nehmen und Kritik zu üben. Für den Leser, die Leserin muss sich das klar erkennbar von der neutralen Berichterstattung unterscheiden. Kommentare oder Meinungen müssen als solche gekennzeichnet und mit dem Namen des Autors bzw. der Autorin unterschrieben sein.

prima! führt eine freie und unabhängige Berichterstattung. Die Mitarbeiter*innen vermeiden die Annahme jeglicher Vergünstigungen, die Einfluss auf eine neutrale, objektive Berichterstattung haben könnten. Die Mitarbeiter*innen nehmen aus diesem Grund kein Geld an und keine Geschenke, die über übliche Aufmerksamkeiten hinausgehen. Die Höchstgrenze liegt dafür bei 20 Euro. Einladungen werden nur angenommen, wenn es gilt prima! zu vertreten und der repräsentative Zweck überwiegt. 

prima!-Mitarbeiter*innen üben keine Tätigkeit in einem politischen oder öffentlichen Amt aus, die Einfluss auf ihre journalistische Tätigkeit haben könnte. Bekleidet ein*e Mitarbeiter*in ein öffentliches Amt, ist die prima!-Geschäftsführung davon in Kenntnis zu setzen. Die Neutralität der Berichterstattung darf durch diese Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden. 

Quellen, die der Berichterstattung dienen, sind transparent zu machen.

prima! richtet sich nach den Werten der Demokratie. Das Magazin verteidigt die Menschenrechte und bezieht eine klare Stellung gegen alle Bestrebungen, die die Freiheit und Rechte des Menschen oder die Demokratie gefährden. Das Magazin tritt für die Wahrung und Förderung der Grundsätze der Demokratie ein, für die Wahrung der sozialen Gerechtigkeit und Toleranz gegenüber allen ethnischen und religiösen Gemeinschaften, die den Extremismus ausschließen sowie für Gleichberechtigung und Wahrung der Würde des Menschen. Das Magazin tritt auch dafür ein, jenen eine Stimme zu geben, die ungehört bleiben: Auf die Notwendigkeit einer würdevollen und humanen Art im Umgang mit Tieren und die Verbesserung der Bedingungen hinzuweisen und darüber zu informieren, ist einer der selbst auferlegten Grundsätze des Magazins und spiegelt die Haltung des Medienunternehmens wider. 

Das prima! Magazin ist den Richtlinien des Qualitätsjournalismus verpflichtet und betrachtet es als journalistische Pflicht, die Leserinnen und Leser objektiv und unter Angabe von Quellennachweisen über Ereignisse von öffentlichem Interesse zu informieren.

Die Einhaltung der Menschenrechte ist oberstes Gebot. Der Persönlichkeitsschutz wird gewahrt, Daten aus dem Privatbereich werden nur dann veröffentlicht, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen. Die Recherchen werden sorgfältig geführt. Fakten werden gegengeprüft und sind durch mehrere Quellen zu bestätigen. 

Die Mitarbeiter*innen sind um soziale Kompetenz bemüht. Sie kennen die Auswirkungen ihrer Handlungen auf die redaktionellen Abläufe und sind um den Respekt vor den Kolleg*innen, als auch Beteiligten einer Berichterstattung bemüht.

Private oder geschäftliche Interessen der Mitarbeiter*innen von prima! haben keinen Einfluss auf die redaktionellen Inhalte.

Jede*r prima!-Mitarbeiter*in ist zur Weiterbildung verpflichtet, um die Qualität des Magazins zu halten. 

Bezahlte Werbeeinschaltungen sind klar und eindeutig von redaktionellen Berichten abzugrenzen. 

Eine klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken wird strengstens vorgenommen.

Entgeltliche Einschaltungen dürfen nicht den Eindruck erwecken, sie seien ein redaktioneller Bestandteil. Sie unterscheiden sich klar vom redaktionellen Text durch die Schriftart sowie durch eine Abgrenzung. Am rechten unteren Rand sind sie mit „Werbung“ gekennzeichnet. 

Die Mitarbeiter*innen treffen keine Absprachen, die ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigen. Medienpartner werden in der Berichterstattung offengelegt.

Die Herausgeberin ist für die Einhaltung der Leitlinien und deren Umsetzung verantwortlich.

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