Kommentar

Baumschutz im Burgenland

Ohne Bäume kein Leben – die Serie zur Bewusstseinsbildung für mehr Baumschutz.

Foto: Baumfreunde

Die Bäume schützen uns als Schattenspender, bremsen als Kohlenstoffspeicher den Klimawandel, liefern uns Sauerstoff, dienen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sollen sogar heilende Wirkung entfalten. Doch welchen gesetzlichen Schutz genießen unsere Bäume?

Gesetzlichen Schutz haben sie derzeit lediglich in Wien, Graz und Salzburg. Da Naturschutz Sache des Landesgesetzgebers ist, gibt es kein bundesweites Baumschutzgesetz. Das erste Baumschutzgesetz wurde 1974 in Wien geschaffen. Die Entfernung von Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen bedarf unter strengen Voraussetzungen einer behördlichen Bewilligung, die auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken ist. Für jeden entfernten Baum ist eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Bei Entfernung von mehr als 20 Bäumen ohne behördliche Bewilligung droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Gemäß der Salzburger Baumschutzverordnung 1992 ist auch der Baumbestand in der Landeshauptstadt Salzburg auf öffentlichem und privatem Grund geschützt und darf nur mit Bewilligung der Naturschutzbehörde gefällt werden. Außerdem ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Ebenso gibt es einen Baumschutz in Graz aufgrund der Grazer Baumschutzverordnung aus dem Jahr 1995. In den anderen Bundesländern gibt es zwar weitere Initiativen, aber noch keinen gesetzlichen Schutz.

Im Burgenland fehlt – abgesehen für Naturdenkmäler und Ufergehölze – ein derartiger umfassender Baumschutz. Land und Gemeinden haben aber nach § 2 Abs. 2 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes auf den Schutz und die Pflege der Natur Rücksicht zu nehmen und den Schutz und die Pflege der Natur und die hiefür notwendige Forschung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern sowie das Bewusstsein in der Bevölkerung entsprechend den Zielen dieses Gesetzes zu entwickeln. In diesem Sinne ist auch die Initiative der Stadt Eisenstadt zu begrüßen, die im Gemeinderat einen eigenen Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit geschaffen hat, der sich den Ausbau des Baumbestandes unter dem Motto „bis 2030 für jeden ein Baum“ zum Ziel gemacht hat und es ist die Digitalisierung des Baumbestandes geplant. Die Stadtgemeinde Oberwart hat sich über einen Antrag der GRÜNE Fraktion in der Gemeinderatssitzung vom 29.August 2019 zum Baumschutz bekannt. Bereits im Jahr 2019 wurde von den Landtagsabgeordneten der GRÜNEN, Regina Petrik und Wolfgang Spitzmüller, ein Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Baumschutzgesetz eingebracht, der im Burgenländischen Landtag wiederum behandelt werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass das Programm der österreichischen Bundesregierung, das dem Klimaschutz höchste Priorität einräumt, auch auf Landesebene seinen Niederschlag finden wird.


Rechtsanwältin Dr. Gertraud Hofer
Baumfreunde Oberwart*
Ohne Bäume kein Leben – die Serie zur Bewusstseinsbildung für mehr Baumschutz

* Die Baumfreunde Oberwart ist eine überparteiliche und unabhängige private

Initiative engagierter OberwarterInnen
baumfreunde@gmx.at


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3 Antworten

  1. Danke für Ihren Beitrag!
    Ich bin dzt.dabei einen Artikel über Bäume im Ortsgebiet für die „Grünen und Unabhängigen HORITSCHON“ zu schreiben. Die rechtlichen Grundlagen zum Fällen von Bäumen im öffentlichen Raum im Burgenland sind dürftig und fachkundige Gutachter kaum zu finden. Für Zweckdienliche Hinweisewäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
    Paula Pichler

  2. Es ist sehr an der Zeit, dass auch in anderen Bundesländern außer Wien ein Baumschutzgesetz geschaffen wird, welches nach dem Fällen von Bäumen ab einer Mindeststärke ohne vorliegende Krankheitszeichen Ersatz zu pflanzen ist. Wir haben es bitter nötig in Zeiten wie diesen Bäume zum Schutz des Klimas vorzufinden.
    Noch dazu wird des Öfteren einfach um Platz für Gebäude zu haben gerodet. Das muss ein Ende haben!