Kein echtes Aus für Vollspaltenböden

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Schweinehaltung geeinigt. Obwohl ein Ende der Vollspaltenböden ab 2034 angekündigt wird, bleibt das Haltungssystem faktisch bestehen. Neue Bestimmungen ermöglichen Ausnahmen, lassen Strohpflicht weg und schreiben ein modifiziertes Spaltensystem gesetzlich fest. Tierschützer und GRÜNE üben scharfe Kritik.

Nicole MATSCH / 8. Mai 2025

Tierschützer und GRÜNE kritisieren die von der Bundesregierung präsentierte Novelle des Tierschutzgesetzes in Hinblick auf Vollspaltenböden.

Vollspaltenböden bleiben – Neues Gesetz bringt kein echtes Verbot

ÖVP, SPÖ und NEOS haben eine Novelle des Tierschutzgesetzes präsentiert. Laut Bundesregierung soll die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden ab dem 1. Juni 2034 enden. Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird kommende Woche beschlossen und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Tierschutzorganisationen kritisieren jedoch: Der zentrale Satz zum verpflichtenden Umstieg auf eine Haltung mit Stroh wurde gestrichen. Stattdessen wird eine neue Form des Vollspaltenbodens mit abgedichteten Teilflächen eingeführt – ohne wesentliche Verbesserungen für die Tiere. Laut dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) wird das System dadurch „auf Dauer zementiert“.

Modifizierter Spaltenboden ersetzt Verbot – lange Übergangsfristen

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bestehende Ställe bis 2029 mehr Platz bieten und Beschäftigungsmaterial bereitstellen müssen . Das ursprünglich geplante verpflichtende Stroh entfällt jedoch. Ab 2034 wird ein neuer Standard wirksam, der auf einem Drittel der Bodenfläche abwechselnd abgedeckte Spalten vorsieht. Laut VGT bringe diese Änderung für die Tiere „überhaupt keinen Unterschied“.

Für rund 170 Betriebe, die zwischen 2018 und 2022 in Stallbauten investiert haben, wurde eine verlängerte Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren beschlossen. Das bedeutet: Ein tatsächliches Ende herkömmlicher Vollspaltenböden könnte erst 2050 erfolgen – ein späterer Umstieg ist nicht ausgeschlossen. Das frühere Ablaufdatum mit Fixierung auf 2040 wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Grüne und VGT sprechen von Rückschritt im Tierschutz

Die Grünen Burgenland sprechen von einem klaren Rückschritt. Bereits im März 2022 reichte die burgenländische Landesregierung eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Sie forderte darin ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung und hatte sich damit als erstes Bundesland klar gegen diese Haltungsform positioniert. Grünen-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller kritisiert: „Die neue Bundesregierung zeigt klar, wohin der Weg geht – leider in die falsche Richtung.“ Der bereits ausgearbeitete Vorschlag des früheren grünen Tierschutzministers Johannes Rauch sei ignoriert worden. Stattdessen bleibe das alte System im Kern erhalten. „Die Miniänderungen tun der Landwirtschaft nicht weh, den Schweinen sehr wohl“, schreibt Spitzmüller auch auf Facebook (8.5.2025) und ergänzt dort: „Dass die SPÖ mit in der Regierung ist, merkt man eigentlich nicht“.

Der Verein gegen Tierfabriken sieht in der neuen Regelung sogar eine Verschlechterung. Der bisherige gesetzliche Fahrplan zur Abschaffung sei ausgehöhlt worden. „Kein Ende des Vollspaltenbodens weit und breit in Sicht“, so VGT-Obperson DDr. Martin Balluch. Die letzte Hoffnung liege nun in einer möglichen Verfassungsklage durch das Land Burgenland.

Update! 9. Mai 2025

Haider-Wallner: Neuer Kompromiss „verlängert Tierleid auf unbestimmte Zeit“

Auch Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner kritisiert in ihrer Presseaussendung vom 8.5.2025 die jüngste Einigung der Bundesregierung zu Vollspaltenböden in der Schweinehaltung scharf. Sie bezeichnet die Regelung als „völlig ungenügend“ und betont, dass Millionen Schweine weiterhin unter unwürdigen Bedingungen gehalten werden. Die vorgesehenen Anpassungen ab 2029 und 2034 würden kaum Verbesserungen bringen, und ein klarer, langfristiger Mindeststandard sei nicht definiert. Haider-Wallner hebt hervor, dass die Verfassungsklage des Burgenlands die bisherigen Übergangsfristen bis 2040 gekippt habe und betont: „Dem Burgenland ist es zu verdanken, dass überhaupt neue Verhandlungen aufgenommen werden mussten.“

Lächelnde Frau mit Brille im Freien, herbstlicher Hintergrund, professionelle Kleidung.
© Büro LH-Stv.in Haider-Wallner
LH-Stv.in Haider-Wallner

„Die jetzt präsentierte Neuregelung ist schlecht für die Betriebe und schlecht für die Tiere.“

Sie warnt, dass die Neuregelung den Schweinemastbetrieben weitere Ungewissheit bringe und für die Tiere noch viele Jahre voller Tierleid bedeute. Haider-Wallner fordert Planungssicherheit und Förderungen für einen Umbau der Ställe hin zu artgerechter Haltung. Sie schließt mit den Worten: „Die jetzt präsentierte Neuregelung ist schlecht für die Betriebe und schlecht für die Tiere.“

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