Solidaritätsfonds soll soziale Teilhabe sichern

Der Sommer steht vor der Tür – doch nicht alle Familien können sich Ferienaktivitäten leisten. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern, unterstützt das Land Burgenland Kinder aus einkommensschwachen Haushalten mit bis zu 122 Euro für Camps und Freizeitangebote. Der Solidaritätsfonds richtet sich an rund 6.000 armutsgefährdete Kinder im Land.

Nicole MÜHL / 19. Juni 2025

LR Schneemann: „Mit dem Solidaritätsfonds wollen wir jungen Menschen in unserem Land – unabhängig von der Geldbörse der Eltern – in den Sommermonaten die Möglichkeit bieten, an Ferienangeboten teilnehmen zu können.“ 

Mit dem Beginn der Sommerferien rückt eine Frage für viele Familien in den Mittelpunkt: Wie kann die schulfreie Zeit sinnvoll und abwechslungsreich gestaltet werden – und das auch dann, wenn finanzielle Mittel knapp sind? Der Solidaritätsfonds des Landes Burgenland zielt genau auf diese Herausforderung ab. Bis zu 122 Euro pro Kind können für Ferienaktivitäten beantragt werden, um Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Camps und Freizeitangeboten zu ermöglichen.

Hintergrund: Armutsbetroffenheit bei Kindern

Laut Angaben des Landes Burgenland sind rund 6.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – etwa jedes fünfte Kind – im Burgenland von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. 

Der Solidaritätsfonds wurde ursprünglich während der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen und verfolgt das Ziel, soziale Teilhabe zu fördern. Soziallandesrat Leonhard Schneemann betonte in einer aktuellen Aussendung, dass es nicht akzeptabel sei, wenn Kinder von gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen würden, nur weil ihren Familien das Geld fehle.

Förderbedingungen im Überblick

Die Förderung ist einkommensabhängig ausgestaltet. Anspruchsberechtigt sind Familien mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.750 Euro bzw. Alleinerziehende mit bis zu 1.310 Euro. Der Fördertopf ist mit insgesamt 100.000 Euro dotiert. Die Beantragung erfolgt über die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften. Notwendig sind ein Einkommensnachweis der letzten drei Monate sowie der Nachweis einer Anmeldung zu einem Ferien- oder Freizeitangebot. Alle Angaben werden laut Landesinformation vertraulich behandelt. Das Land Burgenland legt nach eigenen Angaben besonderen Wert auf eine respektvolle und möglichst anonyme Abwicklung, um mögliche Hemmschwellen bei der Antragstellung zu senken. Das Spektrum an förderfähigen Aktivitäten reicht von Sport- und Musikangeboten über kreative Workshops bis hin zu Reitcamps oder Schwimmkursen. 

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