Erklärung zur Barrierefreiheit
prima! Magazin e.U. ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.prima-magazin.at/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele ältere PDF-Dokumente sind leider nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Nutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- Erfolgskriterium 1.4.3. – Kontrast (Minimum)
Das Kontrastverhältnis der Schriftfarbe zur Hintergrundfarbe ist teilweise zu niedrig.
Das Kontrastverhältnis der Schriftfarbe von großer Schrift (ab 18 Pt oder 14 Pt + fett) und der Hintergrundfarbe ist teilweise zu niedrig.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.01.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit Anforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:
prima! Magazin e.U., Nicole Mühl, MA
redaktion@prima-monatszeitung.at
Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheit Anforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.