Reportage

Wohnbauförderung 2021

Fixverzinsung auf 30 Jahre, Förderungen für jene, die in Abwanderungsgemeinden bauen oder sanieren. Vor allem aber bringen die neuen Richtlinien der burgenländischen Wohnbauförderung 2021 einige wesentliche Erneuerungen für mehr Ökologisierung im Wohnbau.

Foto: Shutterstock / Romolo Tavani

Ende 2018 wurde im Burgenland die „Wohnbauförderung NEU“ beschlossen. Nun hat Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner diese evaluiert und in einigen Punkten nachgeschärft. Anfang Juli wurde sie präsentiert. Am 1. Jänner 2021 soll sie in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen

Wohnbauförderung im Burgenland bedeutet, dass das Land ein Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren vergibt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist seit 2015 nicht mehr möglich. Dafür gibt es eine Fixverzinsung mit 0,9 Prozent bei gleichbleibender Annuität (1,91 Prozent).

Neu in der Wohnbauförderungsrichtlinie 2021 ist der Bonus für Abwanderungsgemeinden. Wer in einer solchen baut oder saniert, erhält eine Darlehenserhöhung bis zu 15.000 Euro. Ein wesentliches Merkmal der Wohnbauförderung 2021 ist die Nachschärfung im Bereich der Ökologisierung.

Wer ökologisch baut, kann sein Basisdarlehen um bis zu 40 Prozent erhöhen.
Verbesserungen gibt es im Bereich der energetischen Sanierung. Der maximal förderbare Betrag wird von 30.000 Euro auf 45.000 Euro aufgestockt. Auch bei sonstigen Verbesserungs- und Erhaltungskosten im Bereich der umfassenden energetischen Sanierung wird die Förderquote von 25 auf 50 Prozent angehoben.
Dachbegrünungen und vertikale Außenbegrünungen werden zusätzlich gefördert. Und es gibt eine höhere Förderung für bodenverbrauchssparendes Bauen. Dorner will damit einen Schritt in Richtung Reduzierung der Bodenversiegelung setzen.

Handwerkerbonus

Leistungen gefördert und der Fördertopf für dieses Jahr um eine Million Euro auf drei Millionen Euro aufgestockt.

Infos: www.burgenland.at



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