Strommarktgesetz: Burgenland lehnt Österreich-Aufschlag auf Stromkosten ab

Das Burgenland übt deutliche Kritik am neuen Strommarktgesetz. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner und Burgenland Energie-CEO Stephan Sharma warnen vor zusätzlichen Kosten für Haushalte und Unternehmen sowie vor fehlender Transparenz und unzureichenden sozialen Maßnahmen.

Nicole MATSCH / 19. November 2025

Das neue Strommarktgesetz stößt bei der burgenländischen Landesregierung auf Kritik.

Kritik am Entwurf und Forderung nach Transparenz

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betont, dass der aktuelle Entwurf zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Strommarktgesetz) keine Schritte zu stabilen und leistbaren Strompreisen enthalte. „Wir sind für stabile und leistbare Strompreise für die Menschen und Unternehmen in Österreich. Aber im Gesetzesentwurf sehen wir dafür keine Ansätze.“ Er fordert von der Bundesregierung eine klare Darstellung, wie und in welchem Ausmaß Strompreise ab 2026 sinken sollen.
Laut Doskozil hätten die bisherigen Maßnahmen des Bundes zu höheren Rechnungen geführt. Er erinnert daran, dass jährlich rund 200 Millionen Euro an Energiekrisenbeitrag an den Bund fließen, ohne zur Senkung der Energiepreise eingesetzt zu werden. „Wir fordern, dass diese 200 Millionen Euro direkt und unmittelbar zur Senkung der Energiepreise für die Haushalte und Unternehmen verwendet werden.“

Sozialtarif betrifft nur kleinen Teil der Bevölkerung

Der im Gesetz verankerte Sozialtarif gelte für etwa 250.000 Haushalte und damit für einen kleinen Anteil der Bevölkerung. Wie ein dauerhaftes Preisniveau von 10 Cent pro Kilowattstunde möglich sei, zeige das Burgenland mit dem Modell „Fanclub Burgenland Energieunabhängig“. Doskozil erklärt dazu: „Diesen Preis kann man heute ermöglichen, ohne Krisenmechanismus und Co., wenn man will.“

Energiegemeinschaften und fehlende Transparenz

Burgenland Energie-CEO Stephan Sharma hebt hervor, dass es mittlerweile über 3.800 Energiegemeinschaften gibt und diese Menschen direkt an erneuerbarer Stromerzeugung beteiligen. „Er wird gemeinsam erzeugt, gemeinsam geteilt“, sagt Sharma über das Prinzip dieser Gemeinschaften. Er kritisiert, dass der Gesetzesentwurf die Rahmenbedingungen erschwere und damit Potenzial zur Strompreissenkung beschneide.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner bemängelt zudem, dass die angekündigte Transparenz nicht erfüllt werde. „Die Rechnung für die Kunden wird nicht einfacher, sie wird nicht verständlicher“, sagt Haider-Wallner und fordert eine klare und verständliche Musterrechnung.

Österreich-Aufschlag verteuert heimische Energie

Haider-Wallner warnt, dass höhere Netzkosten, mögliche Spitzenkappungen und neue Einspeiseentgelte die Kosten für heimischen Strom erhöhen würden. „Einen Vorschlag ‘Billigstromgesetz’ zu nennen, der Strom aus Sonne und Wind verteuert, ist unredlich“, erklärt sie.
Sharma betont, dass zusätzliche Netzentgelte und Anreize zur Spitzenkappung Investitionen in Netzsicherheit und erneuerbare Erzeugung unattraktiver machten. „Nein zum Österreich-Aufschlag für unsere sichere Energieversorgung“, sagt er und fordert stattdessen einen Aufschlag auf ausländische fossile Energieimporte. Zudem erinnert er an die Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone, die Strom hierzulande erheblich verteuert habe.

Politischer Ausblick auf das Gesetzesvorhaben

Das neue Strommarktgesetz soll grundsätzlich am 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Die endgültige Umsetzung hängt jedoch davon ab, dass der Nationalrat das Gesetz rechtzeitig beschließt. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS brauchen daher zusätzlich die Zustimmung entweder der FPÖ oder der Grünen. Ohne diese breite parlamentarische Unterstützung kann das Gesetz nicht wie geplant umgesetzt werden.

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