Land Burgenland bündelt Kompetenzen in Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften

Das Land Burgenland ordnet die Zuständigkeiten bei Verwaltungsstrafverfahren neu. Ab 1. Februar 2026 werden bestimmte Verfahren zentral an ausgewählten Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften bearbeitet. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Verwaltung landesweit zu sichern.

Nicole MATSCH / 30. Jänner 2026

Ulrike Zschech, Bezirkshauptfrau Neusiedl am See, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Birgit Kiss-Wagner, Bezirkshauptfrau Eisenstadt – Umgebung.

Mit Wirksamkeit 1. Februar 2026 setzt das Land Burgenland eine strukturelle Maßnahme zur Optimierung der Verwaltungsabläufe um. Bestimmte Verwaltungsstrafverfahren werden künftig landesweit an ausgewählten Bezirkshauptmannschaften konzentriert. Ziel ist eine einheitliche Vollziehungspraxis sowie eine qualitativ hochwertige und effiziente Verfahrensführung in den Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften.

Doskozil: Effizienz und Rechtssicherheit durch gebündelte Zuständigkeiten

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betont die Bedeutung der Maßnahme für die Verwaltung: „Mit der Bündelung bestimmter Verwaltungsstrafverfahren in Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften setzen wir einen weiteren Schritt zur Optimierung der Verwaltung. Effizienz, Spezialisierung und Rechtssicherheit stehen dabei im Mittelpunkt. Es braucht eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige Verwaltung, die mit komplexen Anforderungen professionell umgeht und Ressourcen sinnvoll einsetzt. Durch die Konzentration von Fachwissen sichern wir eine einheitliche Vollziehungspraxis und stärken nachhaltig die Servicequalität für die Burgenländerinnen und Burgenländer.“

Arbeits- und Sozialrechtsdelikte bei der BH Eisenstadt-Umgebung

Bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung wird ein landesweiter Schwerpunkt für Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Arbeits- und Sozialrechtsdelikte eingerichtet. Sämtliche Verfahren einschließlich der Strafvollstreckung werden ab 1. Februar 2026 zentral dort abgewickelt. Hintergrund ist die zunehmende Komplexität dieser Materien sowie der hohe Bearbeitungsaufwand. Durch die Bündelung in den Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften soll spezialisiertes Fachwissen konzentriert, weiterentwickelt und eine effiziente Verfahrensführung sichergestellt werden. Eine parallele Vorhaltung des Spezialwissens an allen sieben Bezirkshauptmannschaften ist damit nicht mehr erforderlich.

Kraftfahrrechtliche Verfahren bei der BH Neusiedl am See

Gleichzeitig wird die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See zur Schwerpunkt-Behörde für Verwaltungsstrafverfahren nach dem Kraftfahrgesetz. Bereits bisher wurden dort mehr Verfahren in diesem Bereich bearbeitet als in allen anderen burgenländischen Bezirkshauptmannschaften zusammen. Ab Februar 2026 werden sämtliche kraftfahrrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren für das gesamte Burgenland zentral an dieser Dienststelle geführt. Im Jahr 2024 wurden burgenlandweit 31.940 KFG-Strafverfahren durchgeführt, davon 17.148 und damit mehr als 53 Prozent im Zuständigkeitsbereich der BH Neusiedl am See. Durch die Bündelung gleichartiger Arbeitsschritte sollen Abläufe effizienter gestaltet werden. Zusätzliche Mitarbeiter:innen sind dafür nicht vorgesehen, vielmehr werden bestehende Planstellen im Rahmen von Verwaltungsoptimierungen verlagert.

In den meisten Fällen werden Bürger:innen nicht persönlich zur betroffenen BH fahren müssen, sondern können ihre Anliegen weiterhin schriftlich oder elektronisch erledigen (z.  B. Einspruch, Beweisanträge, Zahlungen).

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