Burgenländisches Klimaschutzgesetz: Bis 2040 klimaneutral

Das Burgenländische Klimaschutzgesetz ist die Grundlage für die Klimapolitik des Landes. Es sieht bilanzielle Klimaneutralität bis 2030 und vollständige Klimaneutralität bis 2040 vor. Die Landesregierung gibt mit dem Gesetz konkrete Vorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien und für klimafreundliches Handeln in Verwaltung und Wirtschaft.

Nicole MÜHL / 11. September 2025

Das Burgenland setzt mit seinem neuen Klimaschutzgesetz auf klare Ziele. Bis 2030 will das Land bilanzielle Klimaneutralität erreichen. Damit sollen fossile Energieträger vollständig durch erneuerbare Stromproduktion im Bundesland ausgeglichen werden. Bis 2040 soll das Burgenland klimaneutral sein. Dafür sollen die CO₂-Emissionen stark gesenkt und durch natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder kompensiert werden.

Das Gesetz verpflichtet zu verbindlichen Maßnahmen. Bis 2030 müssen jährlich mindestens 9.300 Gigawattstunden Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse erzeugt werden. Auch die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral arbeiten. Neue Gesetze und große Bauprojekte werden einem Klimacheck unterzogen. So soll sichergestellt werden, dass sie mit den Klimazielen vereinbar sind.

Die Fortschritte werden jedes Jahr dokumentiert und überprüft. Bei Abweichungen sind gezielte Korrekturen vorgesehen.

Klimapolitik mit klaren Vorgaben

Das Burgenländische Klimaschutzgesetz verpflichtet das Land auch auf Bundes- und EU-Ebene zu aktiver Klimapolitik. Vorrang haben regionale Maßnahmen, nicht der Zukauf von Emissionszertifikaten. Das Gesetz integriert Themen wie soziale Gerechtigkeit, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft als verbindliche Querschnittsaufgaben.

Bei der Ausarbeitung wurden Interessengruppen beteiligt. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltorganisationen haben ihre Positionen eingebracht. Der Gesetzesentwurf befindet sich nach der Begutachtungsphase nun im parlamentarischen Prozess. Im Oktober soll er im Landtag beschlossen werden.

„Klimaschutz ist Zukunftsprogramm für Mensch, Natur und Wirtschaft“, heißt es aus der Landesregierung. Mit diesem Gesetz will das Burgenland klare Rahmenbedingungen für die Energiewende schaffen und langfristige Planungssicherheit für Unternehmen und Verwaltung geben.

Nächste Schritte

Mit dem Klimaschutzgesetz verknüpft das Burgenland Klimaziele direkt mit rechtlichen Vorgaben. Das Gesetz soll nicht nur die Energiewende beschleunigen, sondern auch den Wirtschaftsstandort stärken. Der Beschluss im Landtag ist der nächste Schritt. Danach beginnt die Umsetzung der Maßnahmen in Verwaltung, Wirtschaft und Gemeinden.


SPÖ-Klubvorsitzender Robert Hergovich bezeichnet den Entwurf als „fortschrittlichstes Klimaschutzgesetz Österreichs“. Es sei „das Ergebnis intensiver und breit angelegter Gespräche“ und vereine „ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit“.

Der Klubobmann der Grünen Wolfgang Spitzmüller betont: „Das Burgenländische Klimaschutzgesetz ist das ambitionierteste in ganz Österreich.“ Er verwies auf verbindliche Klimaziele, einen Klimacheck für Bau- und Gesetzesvorhaben sowie die geplante klimaneutrale Verwaltung bis 2030.

Kontroverse Reaktionen der Parteien auf den Gesetzesentwurf

Die Diskussion um das Burgenländische Klimaschutzgesetz sorgt im Landtag für unterschiedliche Positionen. Während SPÖ und Grüne den Entwurf als wichtigen Schritt bezeichnen, lehnen FPÖ und ÖVP ihn ab.

FPÖ kritisiert fehlende Realisierbarkeit
FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Christian Ries bezeichnet den Entwurf als „Symbolpolitik aus der Hüfte“. Er spricht von „unerreichbaren Versprechen“ und fehlenden „belastbaren Zahlen, Daten und Fakten“. Aus seiner Sicht seien die Ziele bis 2030 und 2040 unrealistisch. Zudem warnt Ries vor möglichen finanziellen Belastungen für Haushalte und Betriebe durch Klimachecks oder Green Budgeting.

ÖVP sieht ein zahnloses Gesetz
ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl spricht von einem Gesetz, das „seinen Namen nicht verdient“. Der Entwurf enthalte keine verbindlichen Ziele und bleibe „eine Hülle ohne Inhalt“. Auch Landesparteiobmann Christoph Zarits kritisiert die Vorlage als „bürokratisches Mini-Gesetz ohne Inhalt“. Beide betonen, ihre Fraktion werde den Entwurf nicht mittragen.


Zehn Punkte für den Klimaschutz

1.        Klimastrategie alle fünf Jahre neu: Die Klimastrategie wird 2027 erstmals überarbeitet und dann alle fünf Jahre überprüft und neu beschlossen. Sie enthält den Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgase und die konkreten Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs. Auch ein Plan, wie Öl und Gas durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden, wird Teil der Klimastrategie. Umweltorganisationen und natürliche Personen können die Klimastrategie einfordern, sollte die Frist verstreichen.

2.        Sektorziele für die Bereiche Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Energie und fluorierte Gase müssen in der Klimastrategie festgelegt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Sie werden regelmäßig evaluiert und bei Zielverfehlung nachgebessert – das sogenannte Verbesserungsgebot. Damit wird Rückschritten in der Klimapolitik wird ein Riegel vorgeschoben.

3.        Ausbauziel für erneuerbare Energie: Das Gesetz enthält eine klare Vorgabe zum Gesamtausbau der Energieerzeugung: Bis 2030 werden 9300 GWh pro Jahr aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse erzeugt.

4.        Jährliches Monitoring: Die tatsächliche Entwicklung der Emissionen wird jedes Jahr überprüft. So kann das Land rechtzeitig gegensteuern, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden.

5.        Schlanke Strukturen: Die strategische Steuerung der Klimapolitik obliegt der Landesregierung. Ein Expert:innenbeirat berät das Land bei der Umsetzung der Klimastrategie. Zentrale Koordinierungsstelle in der Verwaltung wird die zuständige Abteilung für Energie und Klimaschutz.

6.        Klimaorientierte Budgets: Bei der jährlichen Budgetierung des Landes muss der Klimaschutz künftig in allen Bereichen berücksichtigt werden. Dadurch werden die Auswirkungen auf das Klima transparent.

7.        Klimacheck für Gesetze und Verordnungen: Gesetze und Verordnungen müssen vor dem Beschluss künftig auf ihre Klimaauswirkungen evaluiert werden.

8.        Klimacheck für Bauvorhaben: Auch größere Bauvorhaben des Landes und seiner Beteiligungen werden ab sofort auf ihre Klimaauswirkungen überprüft.

9.        Klimaneutrale Verwaltung: Die Landesverwaltung wird bereits 2030 klimaneutral arbeiten. Das bedeutet unter anderem den Ausstieg aus Öl und Gas bei der Beheizung von Gebäuden und den Umstieg auf E-Mobilität, wo immer das möglich ist. Auch dieses Ziel wird laufend mit einem Monitoring überwacht.

10.        Nachhaltige Beschaffung: Im Gesetz wird festgeschrieben, dass die gesamte Beschaffung in der Landesverwaltung nachhaltigen Kriterien unterliegt. Davon soll besonders die regionale Wirtschaft profitieren. 
Klimaschutzmaßnahmen im Inland müssen Vorrang vor dem Zukauf von Zertifikaten haben. 

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