Burgenland beschließt Klimaschutzgesetz: Klimaneutralität bis 2040 wird gesetzlich verankert

Das Burgenland setzt ein klares Zeichen für den Klimaschutz: Der Landtag beschloss ein umfassendes Klimaschutzgesetz, das den Weg zur Klimaneutralität bis 2040 festschreibt. Damit ist das Burgenland nach Wien das zweite Bundesland mit einer eigenen gesetzlichen Grundlage für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit.

Nicole MÜHL / 16. Oktober 2025

Bis 2024 soll das Burgenland klimaneutral werden. Das neue Klimaschutzgesetz wurde heute beschlossen.

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz wird im Burgenland ein rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Einführung von Klimachecks für Gesetze und Bauvorhaben festlegt. Ziel ist es, bis 2040 klimaneutral zu werden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Haider-Wallner betont: „Klimaneutralität ist kein abstraktes Ziel – sie bedeutet leistbare Energie, stabile Preise und regionale Wertschöpfung. Vor allem aber ist sie unsere Pflicht gegenüber kommenden Generationen.“

Das Gesetz sieht zehn zentrale Hebel für den Klimaschutz vor, darunter sektorale Zielvorgaben, jährliches Monitoring, eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030 sowie eine nachhaltige Beschaffung. Bis 2030 soll der Ausbau erneuerbarer Energien auf mindestens 9.300 GWh jährlich gesteigert werden. (siehe Info-Kasten)

Breite Beteiligung und klare Zielstrukturen

Die Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes wurden in den vergangenen Wochen mit Interessengruppen aus Wirtschaft, Arbeiterkammer, Industrie und Umweltorganisationen abgestimmt. Nach der Begutachtung wurde der Gesetzestext angepasst und im Landtag mehrheitlich beschlossen. Das Burgenland verpflichtet sich damit zu einer aktiven Rolle im nationalen und europäischen Klimaschutz. Klimaschutzmaßnahmen im Inland sollen Vorrang vor dem Zukauf von CO₂-Zertifikaten haben. Wolfgang Spitzmüller, Klubobmann der GRÜNEN Burgenland, unterstreicht: „Klimaschutz ist kein Nice-to-have, sondern Überlebensstrategie. Dieses Gesetz ist zukunftsweisend für unser Bundesland.“

Nach dem Beschluss folgt nun die Überarbeitung der bestehenden Klimastrategie. Im kommenden Jahr sollen Maßnahmen in Bereichen wie Kreislaufwirtschaft und Klimawandelanpassung ergänzt werden. Diese werden gemeinsam mit Interessenvertretungen und Stakeholder:innen erarbeitet. „Die Reduktion der CO₂-Emissionen muss schneller und umfassender voranschreiten“, so Haider-Wallner. „Besonderes Augenmerk legen wir daher auf die Bereiche Klimawandelanpassung und Ressourcenschonung.“

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz setzt das Burgenland ein deutliches Signal: Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität werden als gemeinsame Grundlage für eine nachhaltige Zukunft verstanden.

10 Punkte für den Klimaschutz

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet das Land zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und schafft klare rechtliche Strukturen für eine klimaneutrale Zukunft:

1.        Klimastrategie mit überprüfbarem Reduktionspfad für Treibhausgase und Maßnahmen zur Substitution fossiler Energieträger

2.        Sektorziele mit Verbesserungsgebot – für Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft, Abfall, Energie und fluorierte Gase

3.        Klares Ausbauziel für erneuerbare Energie – bis 2030 mindestens 9.300 GWh jährlich aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse

4.        Jährliches Monitoring – zur Überprüfung der Zielerreichung und rechtzeitigen Nachsteuerung

5.        Schlanke Steuerungsstrukturen – mit einer zentralen Koordinierungsstelle und einem Expert:innenbeirat

6.        Klimaorientierte Landesbudgets – Klimaschutz muss künftig in allen Haushaltsbereichen berücksichtigt werden

7.        Klimacheck für Gesetze und Verordnungen – verpflichtende Prüfung der Klimaauswirkungen vor Beschlussfassung

8.        Klimacheck für Bauvorhaben – für alle größeren Projekte des Landes und seiner Beteiligungen

9.        Klimaneutrale Verwaltung bis 2030 – durch Umstieg auf erneuerbare Energie und E-Mobilität

10.        Nachhaltige Beschaffung – gesetzliche Vorgaben zur umwelt- und regionalverträglichen Beschaffung in der Verwaltung

Mit dem Gesetz verpflichtet sich das Burgenland zu einer aktiven Klimapolitik im Bund und auf EU-Ebene. Dazu gehören ein entschiedenes Auftreten gegen eine Aufweichung von Klimazielen und für die konsequente Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP). Auch bei eventuellen Strafzahlungen tritt das Burgenland für eine verursachergerechte Aufteilung ein: Klimaschutzmaßnahmen im Inland müssen Vorrang vor dem Zukauf von CO₂-Zertifikaten haben. 

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