Nicole MATSCH / 7. August 2025
© Landesmedienservice Burgenland
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner präsentierte mit den Klubobmännern Roland Fürst (SPÖ) und Wolfgang Spitzmüller (Die Grünen) sowie Stephan Sharma, CEO Burgenland Energie (v.li.), den Entwurf zum Burgenländischen Klimaschutzgesetz. Die vollständige Klimaneutralität soll bis 2040 erreicht werden.
Gesetz mit verbindlichen Klimazielen
Das Burgenland bringt als zweites Bundesland nach Wien ein eigenes Klimaschutzgesetz auf den Weg. Die bilanzielle Klimaneutralität bis 2030 und die vollständige Klimaneutralität bis 2040 werden darin gesetzlich verankert. Die gesamte fossile Energie soll bis 2030 bilanziell durch Strom aus Wind- und Sonnenkraft ersetzt werden. Verbleibende Emissionen bis 2040 werden laut IPCC-Kriterien durch Senken wie Wälder kompensiert.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner präsentierte den Gesetzesentwurf gemeinsam mit den Klubobmännern Roland Fürst (SPÖ) und Wolfgang Spitzmüller (Die Grünen) sowie Stephan Sharma von Burgenland Energie. Sie erklärte: „Erstmals werden damit unsere ehrgeizigen Ziele gesetzlich festgeschrieben.“ Roland Fürst (SPÖ) betont die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Planungssicherheit. Wolfgang Spitzmüller (Grüne) verweist auf den Investitionsbedarf in Österreich statt auf Importe von Öl und Gas.
Zehn Maßnahmen für Klimaneutralität
Das Gesetz enthält zehn zentrale Punkte:
- Klimastrategie: Ab 2027 wird sie alle fünf Jahre überarbeitet.
- Sektorziele: Für Bereiche wie Verkehr, Gebäude, Industrie und Energie mit verpflichtendem Verbesserungsgebot.
- Erneuerbare Energie: Ausbauziel von 9 300 GWh jährlich bis 2030.
- Monitoring: Jährliche Überprüfung der Emissionsentwicklung.
- Klimacheck für Gesetze und Verordnungen: Vor jedem Beschluss verpflichtend.
- Klimacheck für Bauvorhaben: Gilt für große Projekte des Landes.
- Klimafreundliche Budgets: Klimaschutzaspekte müssen in allen Budgetbereichen berücksichtigt werden.
- Klimaneutrale Verwaltung: Bis 2030 durch Ausstieg aus Öl und Gas sowie Umstieg auf E-Mobilität.
- Nachhaltige Beschaffung: Landesbeschaffung nach ökologischen Kriterien.
- Expert:innenbeirat und Koordinierungsstelle: Unterstützung der Landesregierung bei Steuerung und Umsetzung.
Das Gesetz verpflichtet das Burgenland zu aktiver Klimapolitik auf Bundes- und EU-Ebene. Klimaschutzmaßnahmen im Inland sollen Vorrang vor dem Zukauf von Zertifikaten haben. Bei Verfehlungen fordert das Land eine verursachergerechte Aufteilung möglicher Strafzahlungen.
Diskussion mit Interessengruppen und Zeitplan
Die Eckpunkte des Gesetzes wurden in den vergangenen Wochen mit zentralen Interessengruppen abgestimmt – darunter Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und Umweltorganisationen. Die Regierungsparteien haben auch einen zusätzlichen Beratungstermin für alle im Landtag vertretenen Parteien angeboten.
Nach der öffentlichen Begutachtung ist geplant, den Entwurf im September in den Landtag einzubringen. Der Beschluss soll im Oktober erfolgen. Das Gesetz tritt unmittelbar danach in Kraft.
Anja Haider-Wallner unterstreicht, dass Klimaneutralität kein Selbstzweck sei. Sie „erhält unsere Lebensgrundlagen, schafft Sicherheit in der Energieversorgung, garantiert leistbare Energiepreise und sichert damit auch unseren Wohlstand“. Alle – Menschen, Natur und Umwelt – würden davon profitieren.
Roland Fürst sieht in der bisherigen Entwicklung erneuerbarer Energie im Burgenland eine Erfolgsgeschichte. Mit dem Klimaschutzgesetz werde nun „ein neues großes Kapitel aufgeschlagen“. Der Entwurf enthalte klare rechtliche Rahmenbedingungen, bündle Maßnahmen und schaffe die Voraussetzung für Klimaneutralität bis 2040. Das bedeute Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit sowie eine Stärkung des Standorts.
Auch Wolfgang Spitzmüller bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt. Klimaschutz sei „unsere wichtigste politische Aufgabe“, selbst wenn er aktuell nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit stehe. Er betont, dass der burgenländische Gesetzesentwurf in wichtigen Punkten über bestehende Regelungen in Wien hinausgehe. Die Bundesregierung müsse nun ebenfalls liefern – bisher bestehe allerdings die Sorge, dass es wieder zu Rückschritten komme.
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