Chiara PIELER / 26. Juni 2025
© SPÖ Landtagsklub Burgenland
Landesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler und SPÖ-Klubobmann Dr. Roland Fürst
Beitrag zur Gesellschaft
„Im Burgenland reden wir nicht über Integration, wir gestalten sie“, sagt SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Aus Sicht der Partei sei das neue Modell eine Antwort auf Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte und Ausdruck einer aktiven Integrationspolitik. Asylwerber sollen künftig unter bestimmten Bedingungen zur Mitarbeit in Gemeinden, sozialen Einrichtungen oder bei Veranstaltungen verpflichtet werden. Dafür erhalten sie einen Anerkennungsbeitrag von 1,60 Euro pro Stunde – analog zur Regelung auf Bundesebene.
Die zuständige Landesrätin Daniela Winkler spricht von einem Modell mit Augenmaß: „Migration muss finanziell und gesellschaftlich tragbar sein. Wer dauerhaft Leistungen bezieht, soll auch Mitverantwortung übernehmen – das ist zumutbar und darf erwartet werden.“
Einsatz dort, wo Hilfe gebraucht wird
Die gemeinnützige Arbeit soll sich an kommunalen Bedürfnissen orientieren. Geplant sind Einsätze etwa in der Landschaftspflege, im Winterdienst, bei der Reinigung öffentlicher Einrichtungen oder der Betreuung von Sportanlagen und Spielplätzen. Auch Hilfstätigkeiten in Pflegeheimen oder Bibliotheken sind vorgesehen. Dabei wird auf persönliche Umstände wie Betreuungspflichten oder gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht genommen.
„Es geht nicht um symbolische Beschäftigung, sondern um alltagstaugliche Aufgaben“, erklärt Winkler. Die Tätigkeiten seien so gestaltet, dass sie sowohl Asylwerbern als auch Gemeinden nützen. So überbrückt man Personalengpässe und stärkt gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Vorteile für Integration und Gemeinwesen
Laut Winkler entstehen durch das neue Modell sichtbare Veränderungen: „Aus anonymen Leistungsempfängern werden engagierte Mitgestalter. Begegnung wird möglich, Vorurteile schwinden.“ Zudem würden geregelte Tagesabläufe Halt und Sinn im Asylverfahren bringen. Der direkte Kontakt mit Gemeinden fördere Vertrauen und ermögliche Teilhabe.
Eine erste Erhebung habe gezeigt, dass rund 130 Asylwerber im erwerbsfähigen Alter in der Grundversorgung sind. Die Bereitschaft der Gemeinden zur Zusammenarbeit sei hoch, betont die Landesregierung. Auch Organisationen außerhalb der Kommunen könnten künftig als Einsatzstellen fungieren.
Rechtliche Grundlagen
Die Maßnahme stützt sich auf den Landtagsbeschluss vom Dezember 2024. Ziel ist eine faire, gesetzlich abgesicherte Umsetzung. Dabei setzt das Land auf drei Prinzipien:
- Zumutbare Mitwirkungspflicht: Die Tätigkeiten sollen gemeinwohlorientiert, sozial eingebettet und mit Augenmaß ausgestaltet sein. Zwang sei nicht vorgesehen.
- Verhältnismäßigkeit: Leistungsverweigerung führt nicht automatisch zu Sanktionen. Erst bei wiederholter und unbegründeter Ablehnung greift ein mehrstufiges Verfahren – unter Beachtung der EU-Aufnahmerichtlinie.
- Sicherung des Existenzminimums: Unterkunft, Verpflegung und medizinische Basisversorgung bleiben stets gewährleistet.
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