Nicole MÜHL / 27. Jänner 2026
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Neues Gesetz gegen Parkplatzabzocke.
Seit Jahren sorgten Abmahnmodelle und Drohungen mit Besitzstörungsklagen für Verunsicherung bei Konsument:innen. Schon kurze Stopps oder Wendemanöver auf fremdem Grund führten häufig zu Zahlungsaufforderungen zwischen 400 und 600 Euro.
Hohe Forderungen ohne rechtliche Grundlage
Der VKI hat dazu zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt. „Diese Verfahren haben gezeigt, dass die behaupteten Kostenansprüche rechtlich nicht haltbar sind – die Geschäftsmodelle zur Kapitalisierung des Besitzschutzes haben aber weiterhin funktioniert, weil die Betroffenen aus Angst vor Klagen gezahlt haben“, erklärt Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. Das neue Gesetz gegen Parkplatzabzocke soll genau hier ansetzen und den wirtschaftlichen Anreiz solcher Modelle beseitigen.
Deutlich geringere Verfahrenskosten ab 2026
Mit Jahresbeginn wurden die Verfahrenskosten in Besitzstörungsverfahren deutlich gesenkt. Werden Klagen nicht bekämpft, reduzieren sich die Kosten von bisher rund 500 Euro auf etwa 200 Euro. Enthalten sind darin eine Gerichtsgebühr von 70 Euro sowie gegnerische Rechtsanwaltskosten auf Basis einer Bemessungsgrundlage von 40 Euro. Bereits nach bisheriger Rechtslage bestand kein Anspruch auf pauschale Aufwandersätze oder ähnliche Zusatzforderungen. „Überzogene Forderungen von 350 oder 400 Euro gehören damit der Vergangenheit an, weil die Gerichtskosten deutlich niedriger sind – dem Geschäftsmodell wird die wirtschaftliche Grundlage entzogen“, so Petra Leupold.
OGH-Anrufung bringt mehr Rechtssicherheit
Neu ist außerdem, dass in Besitzstörungsverfahren nun der Oberste Gerichtshof angerufen werden kann. Laut VKI trägt diese Möglichkeit dazu bei, Rechtsfragen einheitlich zu klären und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Betroffenen empfiehlt der VKI, Zahlungsforderungen genau zu prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen. Weiterführende Informationen zum Gesetz gegen Parkplatzabzocke sind auf www.verbraucherrecht.at/parkplatzabzocke abrufbar.

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