Heizkostenzuschuss 2025/2026: 340 Euro Unterstützung für steirische Haushalte beschlossen

Die Steiermärkische Landesregierung sichert trotz Sparmaßnahmen den Heizkostenzuschuss 2025/2026 in der gewohnten Höhe von 340 Euro ab. Der Zuschuss kann ab 16. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 im Gemeindeamt beantragt werden. Der Onlineantrag wird überarbeitet und ist vorerst ausgesetzt.

Nicole MÜHL / 17. Oktober 2025

Der Heizkostenzuschuss kann ab 16. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 in den steirischen Gemeindeämtern beantragt werden.

Die Steiermärkische Landesregierung hat erneut einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Damit erhalten steirische Haushalte mit niedrigem Einkommen auch in der Heizsaison 2025/2026 finanzielle Unterstützung in Höhe von 340 Euro.
Landeshauptmann Mario Kunasek betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Die Politik muss sich den Problemen stellen, die viele Steirer aktuell besonders belasten. Gerade in Zeiten, in denen die Teuerung zahlreiche Haushalte vor schwierige Herausforderungen stellt, wollen wir dazu beitragen, dass Wärme leistbar bleibt.“

Soziallandesrat Hannes Amesbauer unterstrich die soziale Verantwortung des Landes: „Kein Steirer soll überlegen müssen, ob er im Winter die Heizkörper aufdrehen kann. Ich möchte mich bei allen Mitgliedern der Landesregierung bedanken, dass wir diese wichtige Unterstützung trotz der budgetären Herausforderungen erneut bereitstellen konnten.“

Neue Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Anspruchsberechtigt sind künftig nur österreichische Staatsbürger:innen sowie EU-/EWR-Bürger:innen mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in der Steiermark. Damit soll die Unterstützung gezielt jenen zugutekommen, „die in der Steiermark ihren Lebensmittelpunkt haben“, so Landesrat Amesbauer.

Die Einkommensgrenzen für den Zuschuss wurden ebenfalls neu festgelegt:

  • Ein-Personen-Haushalt: bis 1.661 Euro monatlich
  • Mehrpersonenhaushalt: bis 2.492 Euro monatlich
  • zuzüglich 498 Euro pro Kind mit Familienbeihilfe

Für die Berechnung gilt das durch zwölf geteilte Jahresnettoeinkommen inklusive Sonderzahlungen.

Onlineantrag wird überarbeitet

Die im Vorjahr eingeführte Möglichkeit zur Onlinebeantragung wird in dieser Heizsaison ausgesetzt. Rückmeldungen zahlreicher Gemeinden und eine Befragung der Mitglieder des Städtebunds zeigten Verbesserungsbedarf beim Onlineformular. Das Land plant daher eine umfassende Überarbeitung, um die Anwendung künftig benutzerfreundlicher zu gestalten.

Der Heizkostenzuschuss kann daher ausschließlich in den Gemeindeämtern, Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Für Auskünfte steht das Sozialservice des Landes Steiermark unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

In der vergangenen Heizperiode 2024/2025 wurden 23.302 Anträge abgewickelt, die Ausgaben beliefen sich auf 8,98 Millionen Euro.

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