Nicole MATSCH / 8. Mai 2025
© Stadtgemeinde Oberwart
Das Ausleihen des Schnupper-Klimatickets ist für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Oberwart oder St. Martin/Wart kostenlos.
Das VOR-Schnupperticket ist ein kostenlos ausleihbares Klimaticket. Es richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in teilnehmenden Gemeinden. Sie können damit für eine begrenzte Zeit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) nutzen – also in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Dabei handelt es sich um eine übertragbare Jahreskarte, die von der Gemeinde für kurze Zeiträume – meist maximal drei bis vier Tage am Stück – verliehen wird. Interessierte können somit den öffentlichen Verkehr unverbindlich ausprobieren. Sowohl die Stadtgemeinde Oberwart als auch viele weitere burgenländische Gemeinden nehmen an der Aktion teil, wodurch das Angebot in der gesamten Region zugänglich ist.
Ticket gilt für Bahn, Bus und Anrufsammeltaxi
Für die Stadtgemeinde Oberwart gilt Folgendes: Das Ticket ist auf allen VOR-Linien einsetzbar. Dazu zählen Busse, Züge und auch das burgenländische Anruf-Sammeltaxi „BAST“. Pro Person ist eine Ausleihe für bis zu drei Tage in Folge möglich – maximal sechs Tage im Monat oder neun Tage pro Jahr.
Oberwarts Bürgermeister Georg Rosner freut sich, diese Möglichkeit anbieten zu können und fordert zur Nutzung auf: „Ich lade alle herzlich ein, dieses Angebot zu nutzen. Ob für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder einfach, um unsere Region zu erkunden – die Schnupper-Klimatickets stehen zur Verfügung, um den Alltag sowohl umweltfreundlicher aber auch kostengünstiger zu gestalten.“
So funktioniert’s
Reservierungen sind online über www.schnupperticket.at möglich oder direkt über die Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde – telefonisch unter 03352/38055-0 oder persönlich vor Ort.
Die Abholung erfolgt am gebuchten Tag ab 8 Uhr direkt bei der Bürgerservicestelle. Die Rückgabe muss dann bis spätestens 7:30 Uhr am Tag nach der Nutzung erfolgen. Das Ticket kann persönlich oder durch Einwurf in den Gemeinde-Briefkasten zurückgegeben werden.
Bei Verlust haftet die ausleihende Person mit dem vollen Jahreskartenwert von 860 Euro. Wird das Ticket verspätet abgegeben, fällt eine Pauschale von 50 Euro an.
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