Steiermark fixiert Digitalisierungsgesetz 2025

Landesregierung beschließt rechtlichen Rahmen für digitale Verwaltung.

Nicole MÜHL / 6. Oktober 2025

Die Verwaltung soll auf Landesebene in der Steiermark digitaler werden.

Mit dem neuen Steiermärkischen Digitalisierungsgesetz 2025 schafft die Landesregierung erstmals eine einheitliche Grundlage für digitale Prozesse auf Landesebene. Das Gesetz, das am 2. Oktober 2025 in der Regierungssitzung beschlossen wurde, soll zentrale Regeln und Grundsätze für die Digitalisierung festlegen und in allen Bereichen der Landesgesetzgebung gelten. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten – ohne dabei analoge Zugänge zu vernachlässigen.

Einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Verwaltung

Das Digitalisierungsgesetz 2025 sieht vor, dass Landesbehörden ihre Aufgaben künftig verstärkt digital erledigen. Bürger:innen sollen dabei Unterstützung erhalten und weiterhin die Möglichkeit haben, amtliche Veröffentlichungen auch analog einzusehen. Gleichzeitig werden zentrale Regelungen aus dem E-Government-Gesetz übernommen – etwa das Recht auf elektronische Kommunikation mit Behörden und die Verpflichtung der Behörden, auch untereinander digital zu kommunizieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung elektronischer Anträge. Durch klare Vorgaben soll eine vollständig digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren ermöglicht werden. Das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ sorgt dafür, dass Bürger:innen ihre Daten nicht mehrfach vorlegen müssen. Stattdessen dürfen Behörden – sofern rechtlich zulässig – auf bestehende elektronische Register zugreifen.

Digitalisierung mit Augenmaß

Landeshauptmann Mario Kunasek betont die Bedeutung des neuen Gesetzes:
„Mit dem Digitalisierungsgesetz 2025 setzen wir einen weiteren Schwerpunkt aus unserem Regierungsprogramm um. Es ist ein wichtiger Meilenstein für die digitale Verwaltung in der Steiermark. Besonders hervorzuheben ist die Ausgewogenheit zwischen digitalen Fortschritten und dem Erhalt analoger Zugänge. Wir schließen niemanden aus. Alle werden mitgenommen.“

Auch Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom sieht in der Digitalisierung einen zentralen Schritt für eine moderne Verwaltung:
„Wir halten unser Versprechen und sorgen dafür, dass die steirische Landesverwaltung noch digitaler wird. Verwaltungsabläufe werden dadurch einfacher und schneller. Trotz Digitalisierung stellen wir sicher, dass es weiterhin das Recht auf ein analoges Leben gibt.“

Die wichtigsten Inhalte im Überblick

  • Digitale Abläufe: Behörden sollen ihre Aufgaben bevorzugt digital erledigen, Bürger:innen erhalten Unterstützung.
  • Analoger Zugang: Veröffentlichungen bleiben auch vor Ort einsehbar.
  • Elektronische Kommunikation: Bürger:innen dürfen digital mit Behörden kommunizieren; alternative Wege bleiben bestehen.
  • Behördenkommunikation: Behörden sollen untereinander elektronisch kommunizieren, soweit technisch möglich.
  • Elektronische Anträge: Einfache elektronische Unterlagen reichen aus, Ausdrucke können bei Bedarf verlangt werden.
  • Anreize: Wer elektronische Verfahren nutzt, kann bis zu 50 Prozent Abgabenersparnis erhalten.
  • Datenabfragen: Behörden dürfen zur Förderprüfung automatisch auf Registerdaten zugreifen – Bürger:innen müssen keine Unterlagen mehr vorlegen.

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