Nicole MÜHL / 1. September 2025
© Land Steiermark/Grill
Günther Hirschberger (Ärztekammer), Michael Sacherer (Ärztekammer), Marco Triller, Karlheinz Kornhäusl, Erwin Dirnberger (Gemeindebund) und Michael Leitgeb (Städtebund) (v.l.)
Nach mehr als elf Jahren intensiver Verhandlungen hat die Steiermärkische Landesregierung die Novelle der Gemeindearzt-Entgelt-Verordnung beschlossen. Damit werden zentrale Tarife für Leistungen, die von Gemeindeärzten im Auftrag der Kommunen erbracht werden, deutlich angehoben. Besonders betroffen sind schulärztliche Untersuchungen, die bislang mit neun Euro pro Kind abgegolten wurden und künftig 22 Euro betragen, sowie die Sachverständigentätigkeit, deren Honorar auf 125 Euro pro angefangene halbe Stunde steigt. Für die Totenbeschau, deren Vergütung zuletzt 2014 angepasst wurde, tritt ein automatischer Valorisierungsmechanismus in Kraft, der künftig regelmäßige Anpassungen sicherstellen soll.
Die Einigung wird von den beteiligten Partnern als wichtiger Schritt zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung in den Gemeinden bewertet. Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl sprach von einem Zeichen des gelebten Miteinanders zwischen Land, Gemeinden und Ärztekammer. Ziel sei es, die Attraktivität der gemeindeärztlichen Tätigkeit zu steigern und die Versorgung der Bevölkerung in allen Regionen der Steiermark aufrechtzuerhalten, insbesondere im Bereich der Kindergesundheit und Vorsorge.
Auch seitens der Kommunen wurde die Vereinbarung begrüßt, wenn auch mit dem Hinweis auf die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen. Der Präsident des Steirischen Gemeindebundes, Erwin Dirnberger, bezeichnete die Erhöhung als notwendig, um die ärztliche Betreuung vor Ort langfristig sicherzustellen. Der Vorsitzende des Steirischen Städtebundes, Kurt Wallner, hob hervor, dass die neuen Tarife zwar deutlich über einer bloßen Inflationsanpassung liegen, jedoch auch ein klares Signal der Wertschätzung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten darstellen.
Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer für Steiermark, sprach von einem „zukunftsweisenden Abschluss“ nach einer langen Phase der Nichtanpassung. Mit der neuen Vereinbarung werde die Grundlage geschaffen, um die gemeindeärztliche Versorgung nachhaltig zu sichern und den Beruf für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiver zu machen.
Die beschlossene Novelle gilt als ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinden und Ärzteschaft und soll gewährleisten, dass die medizinische Versorgung in der Steiermark auch in Zukunft flächendeckend gesichert bleibt.
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