Steiermark reformiert Wohnunterstützung

Die steirische Landesregierung überarbeitet das Wohnunterstützungsgesetz. Die Novelle soll für mehr Treffsicherheit, klare Regelungen und soziale Gerechtigkeit sorgen. Künftig gelten strengere Kriterien für Drittstaatsangehörige, während Menschen mit Behinderung besser gestellt werden.

Nicole MATSCH / 8. Oktober 2025

Landesrat Hannes Amesbauer (im Bild) und Landesrat Karlheinz Kornhäusl präsentierten die Novelle des Wohnunterstützungsgesetzes im Medienzentrum des Landes Steiermark.

Mit der Novelle des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes setzt die Landesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Regierungsprogramm um. Die Landesräte Hannes Amesbauer und Karlheinz Kornhäusl präsentierten die Reform am 8. Oktober. Das Gesetz soll nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase im Frühjahr 2026 in Kraft treten.

Im September 2025 erhielten 16.079 steirische Haushalte Wohnunterstützung. 81 Prozent der Bezieher:innen sind österreichische Staatsbürger:innen, 63 Prozent Frauen und 74 Prozent Einpersonenhaushalte. Für das Jahr 2025 sind dafür 36 Millionen Euro budgetiert. Die Höchstsätze, die zwischen Sommer 2023 und Anfang 2025 um rund 35 Prozent angehoben wurden, bleiben unverändert.

Anspruchsberechtigte der Wohnunterstützung werden klarer definiert

Der Kreis der Bezieher:innen werde künftig enger gefasst. Subsidiär Schutzberechtigte – also abgelehnte Asylwerber:innen – seien künftig nicht mehr bezugsberechtigt, da sie über die Grundversorgung abgesichert seien. Außerdem müsse der Hauptwohnsitz mindestens fünf Jahre in Österreich bestehen, um Anspruch auf Wohnunterstützung zu haben.

Für Drittstaatsangehörige werde zusätzlich der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. Sie müssen zudem einen Beitrag ins österreichische Sozial- oder Steuersystem geleistet haben – entweder 54 Monate in den letzten fünf Jahren oder insgesamt 240 Monate. Ausnahmen gelten für Menschen mit dauerhafter Erkrankung sowie für Personen, die vor 1959 geboren wurden.

Verbesserung für Menschen mit Behinderung

Eine zentrale Änderung betrifft Menschen mit Behinderung: Das „persönliche Budget“ werde künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Unterstützung tatsächlich dort ankommt, wo sie benötigt wird.

Zudem werde die Meldefrist bei geänderten Einkommensverhältnissen von vier auf zwei Wochen verkürzt. Damit sollen unrechtmäßige Bezüge schneller erkannt und verhindert werden.

Landesräte betonen Gerechtigkeit und Verantwortung

„Mir ist es wichtig, dass wir unsere Sozialsysteme auf nachhaltige und gerechte Füße stellen“, erklärt Soziallandesrat Hannes Amesbauer. Die Reform sichere die Wohnunterstützung für jene, die in der Steiermark leben und einen Beitrag leisten.

Landesrat Karlheinz Kornhäusl ergänzt: „Mit der Reform der Wohnunterstützung fordern wir Leistungsbereitschaft ein und schaffen mehr Treffsicherheit und Gerechtigkeit. Die Unterstützung für Schwächere ist nur möglich, wenn das soziale Gefüge im Gleichgewicht bleibt.“

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