Nicole MÜHL / 27. Jänner 2026
© Nicole Mühl
Eine von unendlich vielen. Diese alte Streunerkatze lässt sich bereits streicheln. Ihr Gesundheitszustand war dramatisch. Wäre ihre Kastration durch einen Gutschein des Landes finanziert worden, müsste sie wieder freigelassen werden. Es braucht für solche Tiere dringend tierschutzkonforme Richtlinien.
Im Burgenland können Streunerkatzen über Kastrationsgutscheine kostenlos kastriert werden. Die Kosten werden dabei zu gleichen Teilen vom Land, den teilnehmenden Gemeinden und den Tierärztinnen und Tierärzten getragen. Voraussetzung ist, dass sich die jeweilige Gemeinde an der Aktion beteiligt. Die nun ausgeweitete Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen nachhaltig zu reduzieren. Grundlage ist das Catch-Neuter-Return-Prinzip (CNR), bei dem die Tiere eingefangen, kastriert und anschließend wieder freigelassen werden.
Ein aktueller Fall im Südburgenland zeigt jedoch, dass dieses System dort an Grenzen stößt, wo individuelle Tierbiografien nicht mehr in das starre Raster der Richtlinien passen.
Ein verletzter Streunerkater und ein komplizierter Verwaltungsweg
Ein schwer verletzter Streunerkater wurde vom Verein Wir fürs Tier aufgegriffen und von Obfrau Alice Siebenbrunner versorgt und gepflegt. Im Zuge der Behandlung stellte sich heraus, dass der Kater bereits vor längerer Zeit im Rahmen einer geförderten Kastrationsaktion kastriert worden war. Ein implantierter Chip bestätigte, dass dabei ein Kastrationsgutschein verwendet wurde.
Während der Pflege entwickelte sich der rund zehnjährige Kater zunehmend zutraulich, suchte aktiv menschlichen Kontakt, auch eine Vermittlung in ein Zuhause wäre in Aussicht gestanden. Zusätzlich stand fest, dass die bisherige Futterstelle im Sommer aufgelöst werden sollte – der zahme, alte Kater wäre nach einem Wiederaussetzen unversorgt geblieben. Vor diesem Hintergrund informierte Siebenbrunner die Amtstierärztin, die den Fall an die Veterinärdirektion weiterleitete und ersuchte um Klärung, ob der inzwischen zutraulich gewordene Kater behalten bzw. vermittelt werden dürfe. Sie bot zudem an, die Kosten der ursprünglichen Kastration an das Land zurückzuzahlen, um jeden Anschein eines Missbrauchs der Fördermittel auszuschließen.
Uneinheitliche Beurteilungen, widersprüchliche Vorgaben
Im weiteren Verlauf kam es seitens der Veterinärdirektion zu mehrfach wechselnden Einschätzungen und Vorgaben. Zunächst sollte der Kater entsprechend den geltenden CNR-Richtlinien wieder an seinen ursprünglichen Aufenthaltsort zurückgebracht werden. Erst nach Intervention von Siebenbrunner kam es zu einer erneuten Prüfung des Falls und einer veränderten Bewertung der Situation – es wurde schließlich zugestimmt, dass das Tier behalten und vermittelt werden darf.
Die Lücke im System
Für das Tier endete der Fall positiv, er macht aber eine strukturelle Problematik sichtbar: Die derzeitigen Vorgaben sehen grundsätzlich vor, kastrierte Streunerkatzen wieder auszusetzen. Doch was ist mit jenen, die ihr Verhalten durch Alter, Verletzung oder längere Pflege grundlegend verändert haben?
Tierschützerinnen und Tierschützer fordern hier eine transparente Richtlinie und weisen darauf hin, dass Streunerkatzen im fortgeschrittenen Alter oder insbesondere nach intensiver Betreuung bei Verletzungen Vertrauen zu Menschen entwickeln können. Manche suchen aktiv Nähe und hätten realistische Chancen auf ein dauerhaftes Zuhause. Wird in solchen Fällen dennoch ein Wiederaussetzen verlangt, sehen sie das Tierwohl gefährdet.
Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass verwilderte Streunertiere weder eingesperrt noch gegen ihren Willen „zahm gemacht“ werden dürfen. Das CNR-Prinzip bleibt für diese Tiere der richtige und tierschutzgerechte Ansatz. Die Herausforderung liegt dort, wo eine klare Abgrenzung fehlt – zwischen dauerhaft verwilderten Tieren und jenen, die sich erkennbar an den Menschen anschließen.
Engagement braucht klare Rahmenbedingungen
Unbestritten ist auch: Kastrationsgutscheinprogramme sind unersetzbar, aber sie funktionieren nur, weil engagierte Privatpersonen und Vereine die praktische Arbeit leisten – ehrenamtlich. Sie fangen die Tiere oft unter schwierigsten Bedingungen ein, transportieren sie zum Tierarzt und übernehmen nicht selten zusätzliche Kosten für Parasitenbehandlungen, Pflege und Nachsorge.
Wird dieses Engagement durch unklare oder widersprüchliche Vorgaben zusätzlich erschwert, entsteht Frust – und im schlimmsten Fall die Sorge, dass sich künftig weniger Menschen dieser kräftezehrenden Aufgabe stellen.
Die Grünen im Burgenland sehen angesichts des Falls Gesprächs- und Handlungsbedarf und wollen sich dieser Thematik annehmen. Ziel soll eine transparente Richtlinie sein, die das Tierwohl in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Missbrauch von Förderungen ausschließt. Erster Schritt ist ein Runder Tisch am 30. Jänner 2026.

Schreiben Sie einen Kommentar