Frauen und die Gleichwertigkeit ihrer Arbeit
In Familienbetrieben ist der Weg zur Gleichwertigkeit der Leistungen der Frau oft ein weiter. Die Einhaltung bestimmter Regeln (Gesetze) hilft, Frauen angemessen zu entlohnen.
Eine junge Frau verliebt sich in einen charismatischen, charmanten Mann und Winzer.
Er, ein leidenschaftlicher Weinmacher, sucht, vielleicht auch unbewusst, neben der Liebe zu dieser Frau auch starke Unterstützung für das Weingut. Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Weg und die junge Frau wirft sich mit Begeisterung und vollem Engagement in die Führung des Betriebes. Vieles wird verändert und verbessert.
Erste Wolken ziehen auf, als die beiden Senioren, die immer noch am Rande mitmischen, ihr Werk in Gefahr sehen. Sie opponieren mehr und mehr gegen alle Veränderungen. Die junge Frau fühlt sich allein gelassen und nicht genügend unterstützt. Sie hat die ganze Last zu tragen, erhält dafür aber keine Anerkennung. Rational betrachtet würde alles sehr gut laufen. Die Umsätze steigen, das Image verbessert sich, alles wäre gut, wenn nicht ..!
Ablehnung und Feindseligkeiten werden mehr, das Gefühl nicht dazuzugehören steigt.
Die Illusion der großen Liebe beginnt zu bröckeln. Der jungen Frau wird schlagartig bewusst, dass sie wenig Handlungsspielraum hat. Ihr gehört ja nichts! Hinzukommt, dass sie über die ganze Zeit nur mit einem Mindestlohn versichert war. So entsteht die Altersarmut der Frauen!
Weg zur Gleichstellung
Auch in dieser Kolumne zeigt sich, dass die Basis für ein gut geführtes Familienunternehmen eine transparente Übergabe von den Senioren an die nächste Generation ist. Ohne eine klare Strategie, die auch die emotionalen Bedenken sensibel in den Fokus stellt und ernst nimmt, kann der Schritt zu einer erfolgreichen Übergabe nicht gesetzt werden. Sie wird verzögert, verschleppt und einfach nicht zu Ende geführt. Durch eine geordnete Übergabe hat das jüngere System – die Nachfolger – Vorrang vor den Älteren. Die Senioren können sich zurückziehen. Erst wenn die Basis durch eine gute Übergabe gegeben ist, kann das Paar gezielt an der Führung des Unternehmens (und an der Beziehung zueinander) arbeiten.
Für sie ist es nun wichtig, drei Themenfelder zu klären:
Gesetze
Das Gesetz des Ausgleichs von Geben und Nehmen muss gewahrt werden. Eine Verletzung passiert dann, wenn sich – wie in diesem Fall – einer der beiden Partner über den Tisch gezogen fühlt. Dazu gehört auch die fehlende monetäre Abgeltung.
Erstaunlicherweise hat hier der Ehemann mehrere Versuche gestartet, dies zu regeln, nur seine Frau zog sich in letzter Konsequenz immer wieder zurück – auch aus Angst vor der Verantwortung. Gerade Frauen neigen in Familienbetrieben aber auch dazu, ihre Leistungen als selbstverständlich zu sehen und haben oft sogar ein Schuldgefühl, für ihre Arbeit Geld zu bekommen. Diese Haltung muss thematisiert werden.
Oftmals verändert sich diese Sichtweise, wenn das zweite Themenfeld – das Ordnungsprinzip – geklärt ist. Die Rollen im Betrieb müssen klar verteilt sein. Gerade bei Frauen ist die Position nicht immer transparent, was zu Verunsicherung führt. Erst wenn die Frau ihre Funktion im Unternehmen sichtbar macht, kann sie in ihre Rolle auch hineinwachsen – und für ihre Leistung mit einem guten Gefühl (sich selbst gegenüber) ein angemessenes Gehalt beziehen.
Überschneidend mit der Rollenverteilung ist als drittes Themenfeld die Kompetenzverteilung zu klären. Damit diese Ordnung nicht verletzt wird, muss genau geklärt werden, welche Aufgaben und Kompetenzen zur jeweiligen Rolle gehören. Wo sind die eigenen Grenzen und wo sind die des anderen? Durch das Sichtbarmachen der Leistungen ist auch der Weg zur eigenen Anerkennung gegeben und es wird vermieden, dass es zu einer Beschneidung kommt.
Soll eine Firma gut weitergeführt werden und auch die Beziehung gut funktionieren, müssen diese Grundgesetze eingehalten werden. Erst dann kann eine Gleichstellung funktionieren.
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