Kommentar

Oberwarter Müllgebühren: Jetzt sind die Juristen am Zug

Im Mai 2018 beschloss der Oberwarter Gemeinderat ausschließlich mit den Stimmen der absoluten ÖVP Mehrheit einen sogenannten Abfallbehandlungsbeitrag für die Bürger von Oberwart und St. Martin in der Wart. 60 Euro jährlich sind pro Haushalt dafür zu zahlen. Die Opposition schäumt und fordert die sofortige Aufhebung der entsprechenden Verordnung. Inzwischen ist die Causa beim Verwaltungsgerichtshof gelandet. Entscheidung: voraussichtlich 2020.

Foto: Peter Sitar

Die neuen Müllgebühren in Oberwart sind im Visier der Juristen

 

Eigentlich hat es Oberwarts Bürgermeister, Georg Rosner, ÖVP, politisch ganz gut getroffen: Er verfügt im Gemeinderat über eine verlässliche absolute Mehrheit und sitzt als Abgeordneter für die ÖVP im Landtag. Sein Agieren in der Gemeindepolitik wird durchaus von den meisten Bürgern goutiert. Wenn da nicht die Sache mit den Abfallgebühren wäre. Im Mai 2018 beschließt der Oberwarter Gemeinderat mit den Stimmen der ÖVP einen Abfallbehandlungsbeitrag in der Höhe von 60 Euro pro Haushalt für Oberwart und St. Martin in der Wart. Dafür könne man nun Grün- und Baumschnitt beim UDB (Umweltdienst Burgenland) am Standort Oberwart entsorgen.

Die Opposition ist sauer und fordert zum wiederholten Male die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung des Gemeinderates. Stadtrat Ewald Hasler (SPÖ) und FP-Gemeinderätin Barbara Benkö-Neudecker verlangen die sofortige Streichung dieser Gebühr und Neuverhandlungen. Man habe grundsätzlich nichts gegen Abfallgebühren, nur müssten sie gerechter sein. Es sei nicht einzusehen, warum der Mieter einer Genossenschaftswohnung genauso zur Kasse gebeten wird wie jemand mit Haus und Garten. Die Bereitschaft des Bürgermeisters darüber zu verhandeln – so die Kritik der Opposition – sei mehr als enden wollend. Was dieser ganz anders sieht. Seine Türe sei jederzeit offen und er gesprächsbereit. Allerdings müsse man jetzt einmal die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abwarten – was inzwischen zu einem handfesten Problem für den Bürgermeister und die Stadtverwaltung zu werden droht. Denn gegen den Abfallbehandlungsbeitrag haben einige Betroffene, darunter auch die OSG, berufen. Jetzt hat Oberwart ein juristisches Problem erster Ordnung. Die Beschwerden landeten vorerst beim Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG).

Und das sieht in dieser Causa mehrere Punkte für gesetzeswidrig an und hat daher den übergeordneten Bundes-Verwaltungsgerichtshof angerufen und um Überprüfung gebeten. Rechtsanwalt Claus Peter Steflitsch, der einige Mandanten vertritt, erwartet eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst in ein paar Monaten, vermutlich im Laufe des Jahres 2020.

Sieht der Verwaltungsgerichtshof auch Bestimmungen als gesetzwidrig an, könnte der Beschluss des Gemeinderats aus 2018 aufgehoben werden. Dann würde es in jedem Fall zurück an den Start heißen.

Konkret stören sich die Juristen des LVwG an mehreren Punkten: Die Gemeinde müsse die Anlage selbst betreiben, um Gebühren einheben zu können. Tatsächlich betreibt sie aber der Umweltdienst Burgenland bzw. der Burgenländische Müllverband. Deshalb habe die Gemeinde hier keinerlei Mitspracherecht. Außerdem stören sich die Juristen an der Höhe der Müllgebühren und deren Zustandekommen. „Die Gebühr ist so hoch festgesetzt, dass die Gemeinde jährlich einen wesentlichen Überschuss erzielt“, so der LVwG.

Unterm Strich bleibt die Erkenntnis, dass derzeit die Juristen das Sagen haben. Und da gilt ja bekanntlich der Satz „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Es sei denn, im Gemeinderat findet man zu einem Neustart und ersetzt die bestehenden Bestimmungen durch neue und konsensuale.

http://www.oberwart.gv.at


Peter Sitar
Der Oberwarter Peter Sitar arbeitete jahrzehntelang im Medienbereich. Vor allem für den KURIER im Burgenland. Er war Ressortleiter im Printbereich, sammelte aber auch viel Erfahrung beim Aufbau der Online-Berichterstattung. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren Politik, Chronik und Wirtschaft. Er ist Preisträger des burgenländischen Journalistenpreises.

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert