Erste Hilfe für Tiere! Weil es unsere Pflicht ist!

Wie kann das sein? Ein Tier wird angefahren und zig Autos fahren vorbei. Abgesehen von der fehlenden Menschlichkeit und Empathie gegenüber einem Lebewesen in Not machen sie sich alle strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Tierarztkosten für ein verletztes Fundtier übernimmt das Land. Daher keine Angst: Einem Tier zu helfen, kostet nichts – nur Zeit. Aber dafür bekommt man die Gewissheit, dass man richtig gehandelt hat!

Alice SIEBENBRUNNER (Wir fürs Tier) / 1. Mai 2024

Von der armen Katze, die verletzt am Straßenrand kauerte und an der unzählige Autos vorbeifuhren, bis endlich eine Frau stehenblieb und Hilfe holte, handelt der Kommentar.  Der bzw. die Unfalllenker*in hatte Fahrerfliucht begangen. Monja (Foto links) hatte mehr Glück. Sie wurde von einem beherzten jungen Mann entdeckt. Sie wog nur knapp einen Kilo, hatte einen Nabelbruch und ist auf einem Auge blind. Auch sie wäre ohne Hilfe qualvoll verendet. Ob Entenfamilie oder Kröten sicher über die Straße zu geleiten oder ein verletztes Tier zum Tierarzt bzw. zur Tierärztin zu bringen – wir sind verpflichtet, Tieren zu helfen!

Ein Tierschutznotruf des letzten Monats hat mich besonders traurig gemacht: Eine angefahrene Katze wurde von einer unbeteiligten Autofahrerin noch lebendig am Straßenrand entdeckt. Sie konnte die Katze nicht sichern, hat uns aber sofort alarmiert. Nicht vorzustellen, wie lange sonst die Katze gelähmt in der Wiese gelegen wäre, bis sie hätte sterben können.

Ich frage mich dann immer, was ist mit jener Person, die die Katze angefahren hat? Gab es niemanden, der den Unfall gesehen hat? Sehr unwahrscheinlich. Alle haben es eilig, alle haben Stress. Keinem passt es gerade, einem verletzten Tier zu helfen. Keiner will damit konfrontiert werden. Und trotzdem: Es ist unsere Pflicht. Immer. 

Als der Notruf einging, war es 7 Uhr. Ich war gerade dabei, meine drei Kinder für die Schule und den Kindergarten fertig zu machen. Um 8 Uhr hatte ich meinen ersten Termin. Die Kinder habe ich mit Frühstück in der Hand ins Auto gesetzt. Den Termin habe ich verschoben. So sieht Tierrettung im Südburgenland aus. Es gibt keine. Es gibt nur Privatpersonen, die neben Job und Privatleben versuchen, möglichst immer da zu sein. Und da gibt es Gott sei Dank einige, dennoch zu wenige. Sie alle bekommen nichts dafür. Sie alle nehmen Kosten, Mühen und auch Gefahren auf sich. Freiwillig. Sie alle verdienen unseren Applaus. Meistens bekommen sie aber nicht einmal den, denn offenbar gehen alle davon aus, dass wir das alle gerne tun. Nein, wir tun es, weil es notwendig ist. Jedem muss bewusst sein, dass wir oft einfach nicht wegkönnen oder zu weit weg sind und dass jede und jeder, der an einem Unfall mit Tier beteiligt ist, helfen kann und MUSS! Wir leiten allzu oft Helferinnen und Helfer an und immer geht die Sache für die- bzw. denjenigen gut aus, denn sie wissen, alles getan zu haben. Umgekehrt möchte ich nicht in der Haut des Autofahrers bzw. der Autofahrerin stecken, der bzw. die einfach weiterfährt. Da stellt sich nicht nur die Frage, wie man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sondern auch eine rechtliche. An einem leidenden, verletzten Tier vorbeizugehen ist immerhin unterlassene Hilfeleistung!

Es gibt aber auch positive Anrufe. Der Mann, der eine Straßensperre auf einer Schnellstraße eingerichtet hat, um eine angefahrene Katze zu schützen, bis sie von einer Helferin, ebenfalls einer ehrenamtlichen Privatperson, gesichert werden konnte. Die Frau, die, nachdem sie von einer Freundin gehört hatte, dass eine Katze seit Tagen im Garten ist und ihre Hinterbeine nachzieht, sofort ins Auto stieg, die Katze sicherte und zum Tierarzt brachte. Danke dafür. All die Beteiligten sind unsere Helden. 

Niemand verursacht absichtlich einen Unfall, bei dem ein Tier zu schaden kommt. Mein eindringlicher Appell lautet, dann aber nicht wegzusehen, sondern Hilfe zu leisten. Denn es ist unsere Pflicht, egal ob es einem passt oder nicht.

Was ist zu tun? 

Verletztes oder krankes Tier gefunden  – Das Tier muss zum Tierarzt!

Bitte das Tier so schnell wie möglich selbst zum Tierarzt bzw. zur Tierärztin bringen, wenn das Tier selbst gesichert werden kann. Hier geht es auch um die eigene Sicherheit und die Sicherheit beim Transport im Auto! Im Zweifelsfall den Tierschutznotruf anrufen und um Anleitung bitten. Wenn das Tier nicht gesichert werden kann, Tierschutznotruf anrufen, um weitere Schritte zu besprechen und eventuell Hilfe anzufordern. (Telefonnummern siehe Kasten). Wenn das Tier eine Gefährdung darstellt (z.B. im Straßenverkehr) ist auch die Polizei zu verständigen.

Bezüglich entstehender Tierarztkosten muss sich der Überbringer keine Sorgen machen. Für verletzte  Fundtiere übernimmt das Land Burgenland bzw. Steiermark die Kosten der Erstbehandlung. Bei Wildtieren bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Tierschutz. 

Fundhund

Ist der Hund zutraulich und kann ohne Risiko gesichert werden, sollte zuerst das Auslesen des Chips organisiert werden. Chiplesegeräte gibt es in manchen vorbildlichen Gemeinden oder Polizeistationen bzw. sicher beim nächsten Tierarzt bzw. der nächsten Tierärztin. Ist ein Transport des Hundes nicht möglich, sollte man mit einem Tierschutzverein in Kontakt treten, um das Auslesen des Chips zu organisieren. 

Ist der Hund nicht zugänglich, unbedingt ein Foto machen, die örtliche Tierschutzorganisation informieren und weitere Schritte mit ihr besprechen. Keinesfalls dem Hund, vor allem im Straßenverkehr, nachjagen oder ihn hetzen sowie bedrängen. Verständigen Sie bei Gefahr die Polizei.

Fundkatze

Eine Fundkatze ist eine zutrauliche Katze, die den Kontakt zum Menschen sucht und offensichtlich Hilfe benötigt. Bevor man die Katze einfach mitnimmt, ist die Umgebung zu befragen, da es sehr viele Katzen mit Halter gibt, die sich im unkontrollierten Freigang bewegen. Kann kein Halter ausfindig gemacht werden, ist die Katze zu sichern und ein Tierarzt zum Auslesen des Chips aufzusuchen. 

Fundtiere sind im Burgenland immer der Gemeinde und der Bezirkhauptmannschaft zu melden und müssen öffentlich vorgestellt werden. Sie sind immer auf einen Chip zu überprüfen und dürfen nicht einfach vom Finder behalten werden! Fundtiere fallen im Burgenland in die Zuständigkeit des Landes und müssen daher auch vom Land (Landestierheim Sonnenhof) verwahrt werden.  Sprechen Sie sich mit der Gemeinde ab und stellen Sie sicher, dass diese den Sonnenhof kontaktiert und das Tier versorgt wird!

Auch in der Steiermark muss ein Fundtier der Bezirkshauptmannschaft gemeldet und auf einen Chip überprüft werden. Idealerweise kann es dem nächsten Tierheim gemeldet und überbracht werden. Kann es nicht gesichert werden, ist der Tierschutznotruf zu kontaktieren. 

Streunerkatzen

Streunerkatzen sind meist scheue, unkastrierte Katzen ohne Besitzer. Sie sind bei ihrem Auftauchen sofort dem Tierschutz zu melden (siehe Kasten), damit überprüft werden kann, ob sie kastriert sind, um eine weitere unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Meldet man die Katze erst, wenn sie Junge bekommen hat, hat sich das Problem bereits vervielfacht und es muss jedem bewusst sein, dass damit weitere Kosten und Unannehmlichkeiten folgen, da es aufgrund der enorm hohen Anzahl kaum Tierheimplätze für Katzenbabys gibt. Die Mithilfe der Anrainer*innen ist extrem wichtig, denn um eine Streunerkatze für die Kastration zu fangen, ist die Einrichtung einer Futterstelle notwendig. Diese sollte auch nach der Kastration bestehen bleiben, damit die Katze eine Überlebenschance hat. 

Kastrationskosten werden durch die Gutscheinaktion des Landes übernommen. Streunerkatzen sollen an ihrem angestammten Ort verbleiben, sie sind Menschen nicht gewohnt und haben in Tierheimen keine Lebensqualität oder Vermittlungschance. Streunerkatzen einzufangen und irgendwo auszusetzen ist herzlos und nutzlos zugleich, da sie versuchen, wieder an ihren „Heimatort“ zurückzukehren. Die Ehrenamtlichen und Vereine können die weiteren Futterkosten nicht übernehmen – viele tun es dennoch und zahlen es aus ihrer eigenen Tasche. Sie helfen gerne beim Einfangen für die Kastration und bei den Fahrten zum Tierarzt bzw. zur Tierärztin. Es ist jedoch ein Appell an die Menschlichkeit der Anrainer*innen, die Tiere weiter zu versorgen. Das ist nicht umsonst: Eine Streunerkatzenpopulation, die bereits kastriert ist, sorgt dafür, dass sich keine neue ansiedelt.

Katze im Käfig
WICHTIGE TELEFONNUMMERN:

Notrufnummern Steiermark: 

Aktiver Tierschutz Steiermark:

8–18 Uhr: 0316/42 19 42

18–8 Uhr: 0676/550 89 43

Burgenland: 

Tierheim Sonnenhof: 02687/48149

Bezirk Oberwart (zusätzlich nach Möglichkeit und Verfügbarkeit): Wir fürs Tier: 0676/6412875

BH Oberwart: 057 600 4591

BH Hartberg: 03332 6060

Bei tieräztlichen Notfällen (am Wochenende): 141 

Polizei: 133

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