Naturschutzorgane – Voraussetzung und Ausbildung

Mag. Hermann Frühstück, Landesleiter der Naturschutzorgane Burgenland, über die ehrenamtliche Tätigkeit.

Kommentar Mag. Hermann Frühstück, Landesleiter Naturschutzorgane Burgenland
/ 28. Dezember 2025

Arbeitseinsatz der Naturschutzorgane

Naturschutzorgane sind rechtlich im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (NG 1990) verankert und sollen die Naturschutzbehörden (Land, Bezirk und Gemeinden) beim Vollzug dieses Gesetzes unterstützen. Voraussetzungen für die Bestellung sind die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Vollendung des 19. Lebensjahres, Vertrauenswürdigkeit, Wohnsitz im Burgenland oder einem benachbarten Bundesland und Nachweis an der Teilnahme einer fachspezifischen Ausbildung und erfolgreiche Ablegung einer Prüfung beim Amt der Landesregierung.

Die Ausbildung führt der Verein der Burgenländischen Naturschutzorgane (VBNO) durch, wobei die Kandidat:innen den jeweiligen Bezirksgruppen für ein Probejahr zugeteilt werden und dort mitarbeiten sollen. In diesem Jahr werden fachliche und rechtliche Ausbildungskurse in Modulform angeboten. Die Bestätigung des positiven Besuches der Veranstaltungen und des erfolgreich abgelegten Probejahres sind Voraussetzungen zur Anmeldung für die Prüfung beim Amt der Landesregierung.

Bei Interesse für diese interessante, ehrenamtliche Tätigkeit melden Sie sich schriftlich bei der Landesleitung an: 

office@naturschutzorgane-bgld.at 

(Name, Post- und Mailadresse, Telefonnummer)

Kontakt: DI Kristina Plenk, Geschäftsführung VBNO

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