Sascha Fleischacker, Geschäftsführer VDSF
/ 28. November 2024
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Versicherungen werden oftmals nicht „ernst genug“ behandelt. Meist rächt sich dieser Umstand leider erst dann, wenn es zu spät ist – nämlich im Schadenfall. Veraltete Versicherungspolizzen, wo Deckungsbausteine welche heute „Standard“ sind nicht oder nur unzureichend enthalten sind, müssen in periodischen Abständen „gewartet“ bzw. „upgedatet“ werden. Dieses Thema darf nicht hinten angestellt werden, sondern muss ganz oben auf einer „to-do Liste“ stehen. Hierbei kann es auch um Existenzen gehen – und genau für diesen „existenziellen Schutz“ schließt man doch eigentlich eine Versicherung ab.
Am Beispiel der „groben Fahrlässigkeit“ lässt sich leicht und verständlich solch ein „problematischer Schaden“ erklären:
Der Kunde vergisst die Herdplatte oder das Bügeleisen auszuschalten und verlässt seine Wohnung. Es kommt zu einem Zimmerbrand und der Versicherer lehnt die Deckung ab, da der Schaden „grob fahrlässig“ herbeigeführt wurde.
Eigentlich wäre dieser Baustein, „die grobe Fahrlässigkeit“, heutzutage mit 100 % der Versicherungssumme bereits in Standardprodukten enthalten. In Versicherungsprodukten vor 10 oder mehr Jahren, waren dieser Baustein meist „Utopie“.
Eine Katastrophe, wenn man auf den Kosten sitzen bleibt, weil der Versicherungsvertrag „veraltet“ ist.
Wir übernehmen Verantwortung!
Sascha Fleischacker, Geschäftsführer VDSF
VDSF Versicherungsmakler GmbH
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03352 34600 | 0664 39 00 646
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