Bericht

Die Steiermark attraktiviert den Pflegeberuf

An Fachkräften im Pflegebereich mangelte es derzeit an allen Ecken und Enden. Ein Ausbildungsbeitrag von 600 Euro für steirische Schüler*innen und Studierende soll den Pflegeberuf attraktivieren.

(c) pixabay.com / sabinevanerp

 

 

Im Pflegedialog, welcher im Sommer von Landesrätin Juliane Bogner-Strauß gestartet wurde, präsentierte das Entwicklungs- und Planungsinstitut (EPIG) einen Zwischenbericht aus der Studie „Bedarfsprognose für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe für die Steiermark bis 2030”. Daraus geht hervor, dass momentan ein „überdimensionaler Verlust an Arbeitskräften“ herrsche. Grund dafür sei die anstehende Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation und der gleichzeitigen Anstieg der Bevölkerung über 65 Jahre. Der Zwischenbericht plant nun Attraktivierungsmaßnahmen auf drei Ebenen:

Auf der gesellschaftlichen Ebene wird das positive Image des Berufes hervorgestrichen. Vielfältigkeit und Sinnhaftigkeit stehen im Fokus. Auf Ebene der Organisation geht es darum, dass sich Pflegende vermehrt auf ihre Kernkompetenz, die Pflege, konzentrieren können. „Nicht berufsspezifische Tätigkeiten“ sollen verringert werden.

Auf der Ebene der Beziehung zwischen Pflegenden, Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen empfiehlt die Studie die Annahme von Gesundheitsförderungsangeboten. Damit will man dem Dilemma, dass Pflegende oft nicht so pflegen können, wie es den berufsethischen Anforderungen entspricht, begegnen.

600 Euro Ausbildungsbeitrag

Eine wichtige Neuerung für Auszubildende eines Pflegeberufes tritt mit dem 1. September 2022 in Kraft. Für die Steiermark gelten hier folgenden Kriterien:

  • Schüler*innen in einer Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Studierende an der Fachhochschule FH JOANNEUM, Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
  • Auszubildende in einem Lehrgang zur Pflegeassistenz

haben die Möglichkeit, beim Land Steiermark um einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 600 Euro anzusuchen. Die Abwicklung wird derzeit noch vorbereitet. Geplant ist, dass Auszubildende ihre Ansuchen ab Oktober 2022 auf www.gesundheitsausbildungen.at abrufen können. Die Ansuchen können auch später eingebracht werden, da die Auszahlung rückwirkend ab dem 1. September erfolgen kann. Die Gewährleistung sei voraussichtlich bis 2025 geplant.

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Ansuchen ist die erfolgreiche Aufnahme in eine Ausbildung zur Pflegeassistenz. Das gilt auch für Kooperationen mit Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft sowie für die Ausbildung zu einem Sozialbetreuungsberuf, der die Pflegeassistenz beinhaltet. Außerdem gilt es für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Berufsbegleitende Pflegeausbildungsvarianten erhalten aufgrund der verlängerten Ausbildungsdauer einen aliquoten Anteil. Auch Schüler*innen des berufsbildenden Schulwesens (HLSP, Fachschulen für Sozialberufe) können für die Dauer ihrer Pflegepflichtpraktika um den monatlichen Beitrag von 600 Euro ansuchen. Personen, die eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen, können kein Ansuchen stellen.

Das Land Steiermark bietet an 14 Standorten Ausbildungen zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachassistenz an. Die Ausbildungskosten werden zu 100 Prozent vom Land Steiermark übernommen. Ab Herbst wird es auch eine Beratungsstelle für Interessierte an der Pflegeausbildung geben.


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