Bericht

Gewaltfreie Hundeerziehung

Warum beim Hundetraining auf das Siegel „tierschutzqualifiziert“ zu achten ist.

Foto: zVg

Mag. Carina Szauer

 

„Wer in Österreich das freie Gewerbe des Hundetrainers bzw. der Hundetrainerin ausüben möchte, benötigt eigentlich keinerlei Qualifikation“, erklärt Carina Szauer aus Pinkafeld. Sie selbst darf sich „tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ nennen, weil sie die dafür erforderliche Ausbildung absolviert hat, die vom Bundesministerium für Gesundheit ins Leben gerufen wurde, um die Qualität der Hundeausbildung zu verbessern. Veterinärmedizin, Ethologie und Verhalten, Ausbildung und Kognition sowie Recht und Mensch-Tier-Beziehung sind Inhalt einer zweiteiligen Prüfung. Daneben müssen auch praktische Aufgaben bewältigt werden. „Alle zwei Jahre muss ich 40 Fortbildungsstunden leisten und es gibt auch Vor-Ort-Kontrollen. Erst dann wird die Lizenz für den Titel für weitere vier Jahre erweitert“, so Szauer.

Carina Szauer wird an der Hundewanderung am 18. Oktober beim KOI in Oberdorf teilnehmen und steht allen Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite.

www.deinhundetraining.at


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