Bericht

Neue Besuchsregeln in Burgenlands Spitälern

Erfreulicherweise sinken die Corona-Zahlen. Auch die Zeit der einsamen Krankenhausaufenthalte soll sich nun bessern. Unter Einhaltung strikter Vorsichtsmaßnahmen dürfen die stationären Patientinnen und Patienten ab 21. Mai wieder vermehrt Besuch bekommen. 

Foto: Peter Sitar

Auch im Krankenhaus Oberwart gelten ab dem kommenden Wochenende die erweiterten Besuchsmöglichkeiten für stationäre Patientinnen und Patienten.

 

 

Über Monate hinweg waren Besuche in den Krankenhäusern gar nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Die Öffnungsschritte quer durch alle Lebensbereiche bringen nun auch eine Erweiterung der Besuchsregeln für Spitäler. Dabei gelten mehrere Regeln, damit weiterhin die Vorsicht und Aufmerksamkeit gegenüber dem COVID-Infektionsrisiko als oberstes Gebot erhalten bleibt.

4×1

Ab Freitag, dem 21. Mai 2021, darf eine Besucherin oder ein Besucher pro Kalendertag eine stationär aufgenommene Person im Zimmer für eine Stunde lang besuchen. Diese „4×1-Regel“ haben auch Spitäler in anderen Bundesländern vereinbart.

Fixe Besuchszeiten

Die Zeiten, an denen die Besuche abgehalten werden können, sind mit Montag bis Sonntag zwischen 14 und 15 Uhr fixiert. An zwei Tagen pro Woche (Dienstag und Donnerstag) gibt es zusätzliche Besuchsmöglichkeiten zwischen 18 und 19 Uhr.

Besuche auf COVID-Isolierstationen sind generell weiterhin nicht erlaubt. Ausnahmefälle sind mit dem Krankenhaus individuell zu vereinbaren. Die Regelungen für Besuche gelten auch nicht rund um Geburten sowie in Verabschiedungs- und Palliativsituationen. 

Negativer Coronatest

Ein entsprechender Antigen-Test darf nicht mehr als 48 Stunden, ein PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Dieser Test muss beim Eingang vorgewiesen werden. Ohne gültigen Test darf kein Einlass gewährt werden.

Registrierung

Die Einhaltung der 1-Personen-Regel pro Tag wird am Eingang mittels Registrierung überprüft. Es wird ersucht, keine Kinder zu den Besuchen mitzunehmen. Entsprechende Registrierungsformulare liegen vor Ort auf, können aber auch im Internet unter www.krages.at vorab ausgedruckt werden.

FFP2-Maske und Abstand

Auch die FFP2-Maske gilt als Bedingung, sowie alle gängigen Hygienemaßnahmen wie Hände desinfizieren, Abstand halten und keine Umarmungen.

„Die neuen Besuchsregelungen sind möglich, weil die 7-Tages-Inzidenzzahlen im Burgenland zuletzt deutlich und anhaltend gesunken sind – zuletzt auf rund 30 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen. Die Zahl der COVID-PatientInnen in den burgenländischen Spitälern beträgt insgesamt ebenfalls nur mehr rund 20, davon sind weniger als die Hälfte intensivpflichtig. Sollten diese Zahlen wieder steigen, müsste man bei den Besuchen auch wieder restriktivere Regeln einführen“, so Leo Szemeliker, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der KRAGES.


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