Bericht

St. Johann für Überarbeitung der verordneten Vorrangzonen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen

Im Rahmen der Vorgabe, in Österreich energieautark bis 2030 zu sein, wurde in der Steiermark ein Programm zur Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen gestartet. Diese hat insgesamt 37 Areale von mindestens 10 ha Größe als Vorrangzonen definiert. Das Begutachtungsverfahren läuft bis 24. März. Auch St. Johann in der Haide ist hierbei mit mehreren Zonen betroffen.

(c) Olga Seus

Der ehemalige Kammerobmann Johann Reisinger, LAbg. Hubert Lang, Bürgermeister Günter Müller, Ortsvorsteher GR Christoph Miksch, Gemeindeplaner DI Anton Handler und Kammerobmann  Herbert Lebitsch gaben in St. Johann in der Haide bei einer Bürger*innenversammlung Auskunft, wie ihrer Meinung nach mit dem Verordnungsentwurf zu den Vorrangzonen für PV-Freiflächenanlagen innerhalb des Gemeindegebietes zu verfahren sei.

 

Bürgermeister Günter Müller (SPÖ) war es wichtig zu erwähnen, dass die Gemeinde bei der getroffenen Auswahl keinerlei Mitspracherecht gehabt hatte, es aber auch keine Enteignungen gibt. Die Entscheidung über solche Zonen wurde vom Land Steiermark getroffen. 

Im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürger wurde deutlich, dass vor allem die ausgewiesene Fläche zwischen der Bahnlinie und der Ortschaft keinen Zuspruch finde. Sie würde weiträumig den Blick auf St. Johann versperren, die Umgebung erwärmen und damit, wie ein Anwohner anmerkte, die angrenzenden Grundstücke „massiv abwerten“. Zudem stellte der Bürgermeister klar, dass das Landesprogramm nahezu nur ebene Flächen in niederen Regionen ausweist und verwies auf die höhere Effizienz und den höheren Wirkungsgrad von höher gelegenen Anlagen und solchen in Hanglagen: „Warum wurden dort keine Flächen ausgewiesen?“ 

Rückendeckung erhielt er vom ehemaligen Hartberg-Fürstenfeld Landwirtschaftskammerobmann Johann Reisinger. Er forderte, das gesamte Programm diesbezüglich zu überarbeiten. Der derzeitige Kammerobmann LKR Herbert Lebitsch vom Steirischen Bauernbund forderte alle betroffenen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer auf, keine Verträge zu unterschreiben, die nicht vorher von der Kammer geprüft seien. Zudem werde gerade ein Leitfaden zur Überprüfung der Verträge erarbeitet. Die Gemeinde kündigte an, innerhalb der Einspruchsfrist, die bis 24. März läuft, eine eigene Stellungnahme zu schicken. 


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