17. Oktober: Tag der Armut

Im heurigen Jahr liegt die Armutsgrenze für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.392 Euro im Monat (umgerechnet auf 14 Bezüge im Jahr bei 1.193 Euro). Die Ausgleichszulage („Mindestpension") beträgt heuer aber nur 1.110 Euro und liegt damit aktuell 83 Euro unter der Armutsgrenze.

Saskia KANCZER / 17. Oktober 2023

©  Frantisek Krejci auf Pixabay

Aktuell lässt sich die Armutsgefährdungsgrenze für 2024 noch nicht detailliert berechnen, diese wird aber vermutlich deutlich über 1.300 Euro (14 mal im Jahr) liegen.

Anlässlich des heutigen „Tag der Armut“ unterstreicht Peter Kostelka (Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs) die Notwendigkeit, die Ausgleichszulage (oft genannt: „Mindestpension“) auf mindestens 1.400 Euro anzuheben. „Wenn die Regierung die Armutsbekämpfung bei den Pensionistinnen und Pensionisten ernst nehmen würde, dann ist es notwendig, die Mindestpension so anzuheben, dass sie über der Armutsgrenze liegt und auch jährlich entsprechend angepasst wird.“

Für das Jahr 2024 wird die Pension um 9,7 Prozent erhöht werden. Somit würde die Höhe der Ausgleichszulage 2024 also bei rund 1.218 Euro liegen. „In Anbetracht der enormen Teuerung, besonders bei Essen, Heizen, Wohnen, ist dies aber noch immer deutlich zu wenig. Denn die Teuerung lag zwischenzeitlich bei bis zu 11 Prozent – und diese Kosten mussten auch die Ärmsten der Armen vorfinanzieren. Der unabhängige Pensionistenverband Österreichs fordert daher, dass die Mindestpension auf 1.400 Euro angehoben wird“, unterstreicht Kostelka.

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