Ausweitung des Anstellungsmodells zur Betreuung

Seit 1. Jänner 2024 in Kraft: Anstellungsmodell für betreuende Angehörige nun auch für Vertrauenspersonen möglich.

Saskia KANCZER / 03. Jänner 2024

Soziallandesrat Leonhard Schneemann und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Mit 1. Jänner 2024 wurde das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige erweitert. Nun können neben Verwandten auch Vertrauenspersonen die Angebote des Modells (Mindestlohn, soziale Absicherung und die Basis für eine mögliche berufliche Zukunft in der Pflege) nutzen. „Die Erweiterung des Anstellungsmodells, die mit 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, öffnet das Modell für Personen, die zwar kein Verwandtschaftsverhältnis, aber ein Vertrauensverhältnis zur pflegebedürftigen Person haben. Das ermöglicht beispielsweise Nachbarn oder engen Freunden, in das Anstellungsmodell einzusteigen“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Laut Presseaussendung könnten so mehr Burgenländerinnen und Burgenländer zu Hause betreut werden und in vielen Fällen verzögere das eine stationäre Pflege und wirke gleichzeitig dem Pflegenotstand entgegen. Mit Stand 1. Jänner 2024 seien 298 betreuende Angehörige im Rahmen dieses Modells angestellt.

Voraussetzungen für Anstellung als betreuende Vertrauensperson

Pflegebedürftige Personen müssen:

  • zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen
  • österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können.

Betreuende Vertrauenspersonen müssen:

  • ebenso wie die betreuenden Angehörigen – körperlich, gesundheitlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein und – außer wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich haben – innerhalb eines Jahres am BFI eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren.
  • Die neuen Voraussetzungen für das Anstellungsmodell umfassen einerseits:
    • ausreichende Deutschkenntnisse der Betreuenden
    • andererseits eine geänderte Hauptwohnsitzanforderung. Mussten die pflegebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz bisher mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung im Burgenland haben, ist nun auch eine Unterbrechung des Wohnsitzes von bis zu sechs Monaten möglich, wenn für Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen in ein anderes Bundesland gewechselt wurde.

Den betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen wird weiterhin Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und Hilfestellung zu leisten. Neu ist auch, dass die Unterstützungsbesuche ab der Umsetzung der Ausweitung der Pflege- und Sozialberater/innen mit den Pflegestützpunkten kostenlos sein werden.

Das Gehalt der betreuenden Angehörigen wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst und jährlich valorisiert. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Dies setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person (aus Pension und Pflegegeld) und der Förderung des Landes. Der Anstellungsumfang bleibt nach dem folgenden Schema erhalten:

· Bei Pflegestufe 3 – Anstellung für 20 Wochenstunden
· Bei Pflegestufe 4 – Anstellung für 30 Wochenstunden
· Ab Pflegestufe 5 – Anstellung für 40 Wochenstunden (2000 € /netto)


Personen, die sich für das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen interessieren können sich bei den derzeit elf Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern an allen Bezirkshauptmannschaften des Landes sowie bei der Pflegehotline unter der Nummer 057/600-1000 informieren.

Weitere Informationen zum Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen gibt es auf der Homepage der Soziale Dienste Burgenland >> hier

(Quelle: Landesmedienservice Burgenland)

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