Baulandmobilisierungsabgabe: Auf was sollte geachtet werden?

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung verschickt derzeit Informationsschreiben zur Baulandmobilisierungsabgabe und über eine mögliche Abgabepflicht. Die Wirtschaftskammer Burgenland rät, die Schreiben zu prüfen und macht auf Ausnahmen aufmerksam.

ADVERTORIAL / 10. Oktober 2023

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Die Wirtschaftskammer Burgenland rät dazu, die Daten in den Informationsschreiben bezüglich Baulandmobilisierungsabgabe zu prüfen. Foto: Andreas Wirt, Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland.

Derzeit werden Informationsschreiben bezüglich der Baulandmobilisierungsabgabe und über eine mögliche Abgabepflicht vom Amt der Burgenländischen Landesregierung verschickt. In dem Schreiben werden die abgabepflichtigen Baugrundstücke gelistet und die Berechnung dargestellt. Diese Daten seien aber nicht immer auf dem aktuellen Stand und daher rät die Wirtschaftskammer Burgenland, diese sorgfältig zu prüfen. „Wir sehen nicht notwendige Belastungen für die Burgenländerinnen und Burgenländer sehr kritisch. Besonders in Zeiten, in denen der Wirtschaft starke Verwerfungen ins Haus stehen, Arbeitsplätze gefährdet sind, sind solche Zusatzsteuern abzulehnen. Wir würden uns von der Politik wirtschaftsstimulierende Maßnahmen erwarten“, so Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth.

„Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Informationsschreiben abzugeben, wobei Ausnahmen von der Abgabenpflicht anzuführen, zu begründen und nachzuweisen sind“, so die Wirtschaftskammer Burgenland.

Zusätzlich wird empfohlen, den für die Berechnung zugrunde gelegten Grundstückspreis mit dem laut Preistabelle anzuwendenden Grundstückspreis zu vergleichen.

Für Detailfragen stehen die Regionalstellen der Wirtschaftskammer Burgenland in den Bezirken zur Verfügung: wko.at/bgld/wko/kontakt

Infos zur: Land Burgenland – Baulandmobilisierungsabgabe

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