Beschwerde gegen Vollspaltenböden zurückgewiesen
Vollspaltenböden werden verboten, jedoch erst offiziell ab 2040. Deswegen hat das Land Burgenland eine Beschwerde eingebracht, da das Tierwohl im Vordergrund stehen soll. Diese wurde vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.
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Das Burgenland ist das erste Bundesland, das Beschwerde gegen den Einsatz von Vollspaltenböden eingelegt hat.
Das Land Burgenland legte im März 2022 eine Beschwerde gegen die Regelung ein, dass Schweine in Ställen mit Vollspaltenböden ohne Einstreu mit wenig Platz gehalten werden dürfen. Diese wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als unzulässig erklärt und zurückgewiesen. Grund dafür war laut VfGH ein zu eng gefasster Antrag.
„Eine im Sinne des Tierwohls strikt abzulehnende Praxis bleibt daher weiterhin aufrecht. Das ist sehr bedauerlich und ein Schlag ins Gesicht für alle, denen der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist“, so die burgenländische Landesregierung. Außerdem wurde die Verfassungskonformität nicht geprüft. Das Land vertrete weiterhin die Meinung, die Vollspaltenböden-Haltung im Burgenland zu verbieten, lautet es in der Presseaussendung. Demnach könne bei dieser Haltungsform nicht mehr von „Tierwohl“ gesprochen werden. Das Land prüft nun einen erneuten Gang zum VfGH.
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