Burgenländische Alleinerziehenden-Förderung auch 2024

Auch 2024 stellt das Land Burgenland die Förderung für alleinerziehende Eltern zur Verfügung. Bis spätestens 15. November des laufenden Jahres muss das Förderansuchen bei der Förderstelle eingelangt sein.

Saskia KANCZER / 12. Jänner 2024

Foto: (v.l) Rita Stenger, Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf und Kerstin Altenburger, alleinerziehende Mutter von Kindern aus Sankt Andrä am Zicksee

Auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf wird die Alleinerziehenden-Förderung des Landes Burgenland auch 2024 zur Verfügung stehen. „Alleinerziehende stehen oftmals emotional und organisatorisch und nicht selten auch finanziell vor großen Herausforderungen. Die Alleinerziehenden-Förderung ist für sie insbesondere in Zeiten von Teuerung und steigender Energiepreise eine wichtige Hilfe“, betont Eisenkopf.

Laut Presseaussendung konnten im Jahr 2023 rund 74.000 Euro an Alleinerziehenden-Förderung ausbezahlt werden. Damit wurde über 200 burgenländischen Alleinerziehenden geholfen. Die Höhe der Förderung hängt vom Haushalts-Netto-Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Sie beträgt pro Kind 200 Euro und kann ab sofort einmal im Jahr pro Alleinerziehenden beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Abteilung 9 – Referat Sozial- und Klimafonds) beantragt werden.

Der Online-Antrag kann unter Förderung für Alleinerziehende 2024 ausgefüllt werden. Das Förderansuchen muss bis spätestens 15. November des laufenden Jahres bei der Förderstelle eingelangt sein.

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